Deutsche ziehen Billette von Schweizern ein
BERN. Ein Leser wurde in Deutschland geblitzt – nun soll er den Führerausweis dort hinschicken. Das kommt häufig vor.
Hunderte Schweizer wurden 2019 von den deutschen Behörden aufgefordert, ihren Führerausweis einzuschicken. Sie hatten wegen Verkehrsdelikten ein Fahrverbot kassiert. Der Ausweis wird zwar zurückgeschickt – aber mit einem Sticker drauf. Wer ihn nicht einschickt, dem droht beim Grenzübertritt Ärger. Laut dem Astra bewegt sich Deutschland in einer Grauzone.
Steve S.* aus dem Aargau wurde Anfang September auf dem Weg zu Bekannten in Villingenschwenningen (D) geblitzt. 121 statt 80 Kilometer pro Stunde hatte der 32-Jährige auf dem Tacho seines BMW. «Ich habe die Geschwindigkeitstafel übersehen.»
Im Januar erhielt er einen Brief mit einem Bussgeldbescheid über 188,50 Euro und einem Fahrverbot für Deutschland. Dazu wird
S. aufgefordert, seinen Führerausweis einzusenden: «Sollten Sie diese Abgabefrist nicht einhalten, müssen Sie mit einer Beschlagnahme durch die Polizei rechnen.» S. ärgert sich: Er will seinen Ausweis nicht in die Hände der deutschen Behörden geben. «Das ist eine Frechheit.» Was S. besonders stört: «Ich bin dort nur Urlauber und werde trotzdem extrem unter Druck gesetzt.»
Er ist kein Einzelfall: Letztes Jahr sprach allein Baden-württemberg 974 Fahrverbote gegen Schweizer aus. Wird der Ausweis eingeschickt, kleben die deutschen Behörden einen Sticker drauf, der das Fahrverbot für
Deutschland markiert. Danach schicken sie die Karte zurück (siehe Box).
Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) müssen Schweizer Autofahrer den Ausweis rechtlich gesehen nicht einschicken. Dann können sie aber ins Fahndungsregister aufgenommen werden. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt der TCS darum, der Aufforderung nachzukommen – teilweise reiche auch eine Kopie: «Die Erfahrung zeigt, dass verschiedene Bundesländer sonst bei einer Wiedereinreise happige Bussen und Sanktionen verhängen.» *Name der Redaktion bekannt