Zu kurzer Schulweg – Schüler nach Behörden-nein frustriert
KREUZLINGEN. Nach der Lehre will Halid Birdaini (18) die BMS anhängen. Er darf aber nicht wie gewünscht nach St. Gallen.
Halid Birdaini ist 18-jährig, im dritten Lehrjahr und will nach der Lehre die Berufsmaturitätsschule besuchen. Sein Wohnort Freidorf liegt im Kanton Thurgau. Das Berufsbildungszentrum ist in Weinfelden. «Mit dem öffentlichen Verkehr habe ich von Tür zu Tür gut eine Stunde», so Birdaini. Das Berufsbildungszentrum in St. Gallen erreicht der 18-Jährige in nur 30 Minuten. Deswegen stellte er ein Gesuch beim Kanton Thurgau. Darin bat er, die Kosten von rund 16000 Franken für den ausserkantonalen Berufsmaturitätslehrgang zu übernehmen, damit er die Weiterbildung in St. Gallen machen kann.
Halid Birdaini würde die Berufsmatura gern in St.gallen machen, muss aber nach Weinfelden.
Letzte Woche bekam Birdaini die Antwort. Im Schreiben des Thurgauer Amts für Berufsbildung und Berufsberatung, das 20 Minuten vorliegt, steht: «Entscheid: Das Gesuch wird abgewiesen.» Der Kanton verweist auf geltende Vorschriften. Das Gesuch um einen ausserkantonalen Schulbesuch könne nur dann bewilligt werden, «wenn für das Erreichen
des Schulortes pro Weg mehr als 100 Minuten benötigt werden und aus der Umteilung ein wesentlicher Zeitgewinn resultiert». Birdaini versteht diese Rechtsgrundlagen nicht. Er sagt: «Ich muss fast durch den ganzen Kanton reisen, aber das Gesuch wird dennoch abgelehnt. Das ist so ärgerlich. In 100 Minuten kann man ja auch durch die halbe Schweiz fahren.»