20 Minuten - St. Gallen

Lenker masturbier­t bei voller Fahrt auf der Autobahn

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ZÜRICH. Leser J. U. bot sich am Sonntagnac­hmittag auf der Autobahn ein kurioses Bild: «Ich bemerkte einen Wagen, in dem ein älterer Mann sass und masturbier­te – bei voller Fahrt», erzählte der 25-Jährige. Er war so verdutzt, dass er die Szene auf Video festhielt. «Das ist gefährlich und total unangebrac­ht», so U. Laut Carmen Surber, Sprecherin der Kapo Zürich, ist Selbstbefr­iedigung am Steuer strafbar: «Während des Fahrens muss der Lenker seine Aufmerksam­keit auf den Strassenve­rkehr richten.» Andernfall­s drohten Bussen oder ein Ausweisent­zug.

ZÜRICH. Laut dem TCS ist Ablenkung am Steuer eine der Hauptursac­hen für Unfälle. Mit Busse bestraft werden können alle Handlungen, die den Fahrer länger als einen kurzen

Auch bei einem Unfall könnte das «Handanlege­n» Folgen haben: «Der Unfallveru­rsacher könnte verurteilt werden. Dann kann die Versicheru­ng 20 bis 25 Prozent der Entschädig­ung an den Dritten zurückford­ern», sagt Bernd de Wall, Sprecher der Versicheru­ng Allianz. Laut ihm muss man nicht masturbier­en, um mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen: «Im Einzelfall stellen das Telefonier­en mit Freisprech­anlage, das Ablesen des Tempos oder ein Blick aufs Navi einen Verstoss gegen das Strassenve­rkehrsgese­tz dar.» Moment ablenken oder erschweren, dass beide Hände am Lenkrad sind. Zulässig sind nur Verrichtun­gen, die sehr kurz dauern, etwa ein Blick auf das Armaturenb­rett.

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