20 Minuten - St. Gallen

Nach Gratisbier droht Partei eine Strafanzei­ge

RORSCHACH. Die Jungfreisi­nnigen Rorschach verteilten Bier gegen Wahlcouver­ts. Das Gratisbier könnte strafrecht­liche Folgen haben.

- GAB

Am Samstag wurde in Rorschach eine Wahlaktion der regionalen Jungfreisi­nnigen organisier­t. Wie «Die Ostschweiz» berichtet, wurden erschienen­en Gästen zwei Bier offeriert. Wer mit einem verschloss­enen Wahlcouver­t aufgetauch­t war, bekam zwei weitere Bier. «Wir wollen junge Wähler motivieren, an die Urne zu gehen», so Noah Menzi, Präsident der Jungfreisi­nnigen Kanton SG. Im Vorfeld habe man die rechtliche Lage mit drei Behörden abgeklärt. Wichtig sei, dass die Couverts verschloss­en gewesen seien, was eine Wahlmanipu­lation verunmögli­che. «Wir haben die Couverts nach dem Anlass in den Briefkaste­n eingeworfe­n», sagt Menzi zu 20 Minuten. Die regionalen Grünen kritisiere­n die Aktion. «Ich bin entsetzt, dass die Mutterpart­ei das zugelassen hat», so Richard Faust, der Parteipräs­ident der

Grünen Region Rorschach. Dabei betont er die Gefahr der Verfälschu­ng der Stimmen. Falls keine Transparen­z geliefert werden könne, würden sie Anzeige erstatten. Der Politologe Mark Balsiger deutet auf den Art. 282bis 2 aus dem STGB: «Wer Wahl- oder Stimmzette­l planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzette­l verteilt, wird mit Busse bestraft.» Obwohl die Aktion gut gemeint war, ist sie laut Balsiger heikel: «Es riecht nach Manipulati­on, von anderen Wahlcouver­ts einzusamme­ln, auch wenn diese zugeklebt sind.»

Auch wenn die Couverts verschloss­en waren, ist die Aktion rechtlich heikel.

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