Nach Gratisbier droht Partei eine Strafanzeige
RORSCHACH. Die Jungfreisinnigen Rorschach verteilten Bier gegen Wahlcouverts. Das Gratisbier könnte strafrechtliche Folgen haben.
Am Samstag wurde in Rorschach eine Wahlaktion der regionalen Jungfreisinnigen organisiert. Wie «Die Ostschweiz» berichtet, wurden erschienenen Gästen zwei Bier offeriert. Wer mit einem verschlossenen Wahlcouvert aufgetaucht war, bekam zwei weitere Bier. «Wir wollen junge Wähler motivieren, an die Urne zu gehen», so Noah Menzi, Präsident der Jungfreisinnigen Kanton SG. Im Vorfeld habe man die rechtliche Lage mit drei Behörden abgeklärt. Wichtig sei, dass die Couverts verschlossen gewesen seien, was eine Wahlmanipulation verunmögliche. «Wir haben die Couverts nach dem Anlass in den Briefkasten eingeworfen», sagt Menzi zu 20 Minuten. Die regionalen Grünen kritisieren die Aktion. «Ich bin entsetzt, dass die Mutterpartei das zugelassen hat», so Richard Faust, der Parteipräsident der
Grünen Region Rorschach. Dabei betont er die Gefahr der Verfälschung der Stimmen. Falls keine Transparenz geliefert werden könne, würden sie Anzeige erstatten. Der Politologe Mark Balsiger deutet auf den Art. 282bis 2 aus dem STGB: «Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft.» Obwohl die Aktion gut gemeint war, ist sie laut Balsiger heikel: «Es riecht nach Manipulation, von anderen Wahlcouverts einzusammeln, auch wenn diese zugeklebt sind.»
Auch wenn die Couverts verschlossen waren, ist die Aktion rechtlich heikel.