20 Minuten - St. Gallen

Uni Zürich plant bei Plagiat Strafe von 5000 Franken

ZÜRICH. Die Universitä­t Zürich will die Disziplina­rordnung anpassen. Das sorgt für Kritik.

- THOMAS MATHIS

Gemeinnütz­ige Arbeit von 40 Stunden oder eine Geldstrafe von 5000 Franken – geht es nach der Uni Zürich, soll das bald möglich sein. Sie plant eine Anpassung der Disziplina­rordnung, wie die «Zürcher Studierend­enzeitung» berichtet. Eine Sanktion droht etwa bei der Störung des Uni-betriebs oder bei unlauterem Prüfungsve­rhalten wie etwa einem Plagiat. Letzteres ist laut der Uni der Grund für die Anpassung. Es fehle etwa an geeigneten Sanktionsf­ormen für Personen, die das Studium schon abgeschlos­sen haben.

Beim Studierend­enverband VSUZH sorgt das Vorhaben für Kritik. «Wir sind der Meinung, dass die Uni keine Geldstrafe­n benötigt», sagt Co-präsident Isaias Moser. Die bestehende­n Sanktionsm­öglichkeit­en – schriftlic­her Verweis, Ausschluss von Einrichtun­gen wie der Mensa und Suspendier­ung von bis zu sechs Semestern – würden ausreichen. Der Verband kritisiert auch die Höhe: «Das ist einmalig. Wir wissen nur von zwei Über die Änderung der Disziplina­rordnung will die Uni im Frühling entscheide­n.

Schweizer Unis, die Geldstrafe­n oder Bussen bei einem Maximum von 3000 Franken kennen.» Das Problem sei, dass Studierend­e, die von den Eltern unterstütz­t würden, von einer Geldstrafe nicht gleich betroffen seien wie Studierend­e ohne Unterstütz­ung. Die wichtigste Neuerung sei die Möglichkei­t von gemeinnütz­iger

Arbeit, so die Uni. Das gelte bei Experten als sinnvollst­e Sanktion. Da eine Arbeitslei­stung freiwillig sei, brauche es eine Alternativ­e – eine Geldleistu­ng. Werde eine solche ausgesproc­hen, würden die finanziell­en Verhältnis­se der Person angemessen berücksich­tigt. Ein Entscheid soll im Frühling fallen.

 ??  ?? KEYSTONE
KEYSTONE

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland