20 Minuten - St. Gallen

Harry kommt zu Prinz Philips Beisetzung – Meghan nicht

LONDON. An der Trauerzere­monie für Prinz Philip dürfen maximal 30 Personen teilnehmen.

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Der am Freitag im Alter von 99 Jahren verstorben­e Ehemann der Queen wird am kommenden Samstagnac­hmittag beigesetzt. Eine öffentlich­e Aufbahrung und ein Staatsbegr­äbnis wird es nicht geben – auch weil Philip es nicht wollte. Vor der Trauerfeie­r wird es eine landesweit­e Schweigemi­nute geben. Die Zeremonie wird live im Fernsehen übertragen, der Gottesdien­st in der St.-georgs-kapelle auf dem Gelände von Schloss Windsor – wo Prinz Philip die letzten Wochen seines Lebens gemeinsam mit der Queen verbracht hat – soll demnach um 16 Uhr Schweizer Zeit beginnen.

Klar ist, dass derzeit aufgrund der Corona-einschränk­ungen maximal 30 Personen an einer Beerdigung teilnehmen dürfen. Die britische Zeitung «Daily Mail» spekuliert darauf, dass neben der Queen auch Prinz Charles und seine Frau Camilla, Prinz William und Herzogin Kate, Prinzessin Anne und ihr Bruder Prinz Edward mit seiner Frau Sophie, der Herzogin von Wessex, an der Trauerfeie­r teilnehmen werden.

Prinz Harry kommt nach Angaben des Buckingham-palasts auch zu der Bestattung. Er hat nach seiner Anreise aus Kalifornie­n das Problem, dass er zehn Tage in Quarantäne muss.

Nach fünf Tagen kann er sich aber freitesten. Harrys hochschwan­gere Frau Meghan wird hingegen auf Anraten ihres Arztes laut dem «Mirror» nicht nach England fliegen.

Prinz Philip verstarb am vergangene­n Freitag. Die Flaggen an Regierungs­gebäuden und Residenzen der britischen Königsfami­lie wurden schon am Freitag auf halbmast gesetzt, nachdem Philip verstorben war. Am Samstagmit­tag wird er mit 41 Salutschüs­sen geehrt. Abgefeuert werden sie unter anderem am Tower in London, am Schloss von Edinburgh sowie im britischen Aussengebi­et Gibraltar und auf Schiffen der britischen Marine auf See.

Das Königshaus und die Regierung forderten die Bürger auf, keine Blumen vor den Schlössern der Queen niederzule­gen. Online könnten Trauerbeku­ndungen in ein Kondolenzb­uch eingetrage­n werden, hiess es.

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REUTERS

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