12 Meter aufgefahren: Mann (62) verurteilt
Ein Mann wurde per Strafbefehl verurteilt, weil er den Sicherheitsabstand auf der A 1 nicht eingehalten hatte. Gestern wehrte er sich vergeblich.
Um gegen die Auffahrunfälle auf St.galler Autobahnen vorzugehen, führte die Kantonspolizei St. Gallen Ende 2022 ein Messsystem ein, das die Einhaltung des Mindestabstands der Verkehrsteilnehmenden kontrolliert. «Bis Ende Oktober wurden 851 Verstösse erfasst und hatten eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft zur Folge», sagte Kapo-sprecher Hanspeter Krüsi zu 20 Minuten.
Dazu gehört ein 62-jähriger St.galler, der im Dezember 2022 auf der Autobahn A1 unterwegs war. Der Mann fuhr laut Strafbefehl dem vorausfahrenden Auto bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h bei einem zeitlichen Abstand von 0,5 Sekunden – etwa zwölf Meter – hinterher. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse. Damit war der 62-Jährige aber nicht einverstanden, darum befasste sich gestern das Kreisgericht Wil in Flawil mit dem Fall.
Der Mann sagte gestern aus, dass er an jenem Tag auf der mittleren Spur der A1 gefahren sei, da er einen LKW überholt habe. «Von links sah ich dann aber einen Autofahrer näherkommen, der auf der Sperrfläche fuhr und überholen wollte.» Da er befürchtet habe, es könne zu einem Unfall kommen, habe er zum vorderen Fahrzeug aufgeschlossen, damit der andere hinter seinem Auto reinfahren könne. «Hinter mir kamen schon die anderen Autofahrer näher, ich hätte unmöglich bremsen können.»
Einzelrichter Dominik Weiss sah dies aber anders und sprach den 62-Jährigen schuldig. Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 170 Franken sowie einer Busse von 340 Franken verurteilt. «Aufgrund der Messung kommen wir zum Schluss, dass die grobe Verkehrsregelverletzung gegeben ist», so Weiss. «Man hätte auch den anderen Autofahrer auf der Sperrfläche weiterfahren lassen können. Es hatte genügend Platz.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.