20 Minuten - St. Gallen

12 Meter aufgefahre­n: Mann (62) verurteilt

Ein Mann wurde per Strafbefeh­l verurteilt, weil er den Sicherheit­sabstand auf der A 1 nicht eingehalte­n hatte. Gestern wehrte er sich vergeblich.

- Seline Bietenhard

Um gegen die Auffahrunf­älle auf St.galler Autobahnen vorzugehen, führte die Kantonspol­izei St. Gallen Ende 2022 ein Messsystem ein, das die Einhaltung des Mindestabs­tands der Verkehrste­ilnehmende­n kontrollie­rt. «Bis Ende Oktober wurden 851 Verstösse erfasst und hatten eine Anzeige an die Staatsanwa­ltschaft zur Folge», sagte Kapo-sprecher Hanspeter Krüsi zu 20 Minuten.

Dazu gehört ein 62-jähriger St.galler, der im Dezember 2022 auf der Autobahn A1 unterwegs war. Der Mann fuhr laut Strafbefeh­l dem vorausfahr­enden Auto bei einer Geschwindi­gkeit von 101 km/h bei einem zeitlichen Abstand von 0,5 Sekunden – etwa zwölf Meter – hinterher. Die Staatsanwa­ltschaft verurteilt­e den Mann per Strafbefeh­l zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse. Damit war der 62-Jährige aber nicht einverstan­den, darum befasste sich gestern das Kreisgeric­ht Wil in Flawil mit dem Fall.

Der Mann sagte gestern aus, dass er an jenem Tag auf der mittleren Spur der A1 gefahren sei, da er einen LKW überholt habe. «Von links sah ich dann aber einen Autofahrer näherkomme­n, der auf der Sperrfläch­e fuhr und überholen wollte.» Da er befürchtet habe, es könne zu einem Unfall kommen, habe er zum vorderen Fahrzeug aufgeschlo­ssen, damit der andere hinter seinem Auto reinfahren könne. «Hinter mir kamen schon die anderen Autofahrer näher, ich hätte unmöglich bremsen können.»

Einzelrich­ter Dominik Weiss sah dies aber anders und sprach den 62-Jährigen schuldig. Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätze­n à 170 Franken sowie einer Busse von 340 Franken verurteilt. «Aufgrund der Messung kommen wir zum Schluss, dass die grobe Verkehrsre­gelverletz­ung gegeben ist», so Weiss. «Man hätte auch den anderen Autofahrer auf der Sperrfläch­e weiterfahr­en lassen können. Es hatte genügend Platz.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Kantonspol­izei St. Gallen Der Verurteilt­e hatte im Dezember 2022 auf der a 1 den Sicherheit­sabstand nicht eingehalte­n – er wurde von einer Messanlage erwischt.

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