Neue Pauschalen fressen die Mietzinsreduktion wieder auf Nicht in allen Kantonen erlaubt
ZÜRICH. Seit Juni können Mieter tiefere Mieten verlangen. Doch oft fällt die Ersparnis weniger hoch aus als erhofft.
Am 1. Juni senkte das Bundesamt für Wohnungswesen den Referenzzinssatz auf 1,5 Prozent. Der Entscheid gab Schweizer Mietern die Möglichkeit, eine Mietzinssenkung von mindestens 2,91 Prozent zu verlangen. Doch längst nicht alle, die eine Reduktion erhielten, zahlen jetzt auch tatsächlich weniger für ihre Wohnung.
Grund dafür sind Pauschalen, die Mietern teilweise mit der Mietzinssenkung neu verrechnet werden – zum Beispiel eine Kostensteigerungspauschale in der Höhe von 0,5 oder gar 1 Prozent des jährlichen Nettomietzinses. Damit machen Vermieter und Verwaltungen gestiegene Kosten für Betrieb und Unterhalt der Immobilie, öffentliche Abgaben, Verwaltung oder Handwerker geltend. Durch die Pauschalen wird ein grosser Teil der Mietzinsreduktion wieder zunichtegemacht.
Die neuen Kosten müssen von den Mietern aber nicht ohne weiteres hingenommen werden, wie Michael Töngi, Generalsekretär des Mieterinnenund Mieterverbands, erklärt: «Wir empfehlen, Kostensteigerungspauschalen von über 0,5 Prozent nicht zu akzeptieren und bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Töngi hält auch eine Kostensteigerungspauschale von 0,5 Prozent pro Jahr für zu hoch. «Sie stammen aus einer ZÜRICH. Je nach Kanton ist der Umgang mit der Kostensteigerungspauschale unterschiedlich geregelt. In Zürich etwa akzeptieren die Schlichtungsstellen eine Pauschale von 0,5 Prozent oder – falls keine oder nur geringe Nebenkosten verrechnet werden – 1 Prozent. In Westschweizer Kantonen wie Genf, Waadt oder Jura, aber auch in Luzern sind Pauschalen für die Kostensteigerung hingegen nicht zulässig. Das Mietrecht sieht keine solchen Pauschalen vor. Zeit, als die Teuerung 5 Prozent und mehr betrug. Seit zehn Jahren kennt die Schweiz aber praktisch keine Teuerung mehr.» Trotzdem hätten sich die Pauschalen gehalten – und auch die Schlichtungsbehörden liessen sie oft zu.