20 Minuten - Zurich

Neue Pauschalen fressen die Mietzinsre­duktion wieder auf Nicht in allen Kantonen erlaubt

ZÜRICH. Seit Juni können Mieter tiefere Mieten verlangen. Doch oft fällt die Ersparnis weniger hoch aus als erhofft.

- FABIAN LINDEGGER LIN

Am 1. Juni senkte das Bundesamt für Wohnungswe­sen den Referenzzi­nssatz auf 1,5 Prozent. Der Entscheid gab Schweizer Mietern die Möglichkei­t, eine Mietzinsse­nkung von mindestens 2,91 Prozent zu verlangen. Doch längst nicht alle, die eine Reduktion erhielten, zahlen jetzt auch tatsächlic­h weniger für ihre Wohnung.

Grund dafür sind Pauschalen, die Mietern teilweise mit der Mietzinsse­nkung neu verrechnet werden – zum Beispiel eine Kostenstei­gerungspau­schale in der Höhe von 0,5 oder gar 1 Prozent des jährlichen Nettomietz­inses. Damit machen Vermieter und Verwaltung­en gestiegene Kosten für Betrieb und Unterhalt der Immobilie, öffentlich­e Abgaben, Verwaltung oder Handwerker geltend. Durch die Pauschalen wird ein grosser Teil der Mietzinsre­duktion wieder zunichtege­macht.

Die neuen Kosten müssen von den Mietern aber nicht ohne weiteres hingenomme­n werden, wie Michael Töngi, Generalsek­retär des Mieterinne­nund Mieterverb­ands, erklärt: «Wir empfehlen, Kostenstei­gerungspau­schalen von über 0,5 Prozent nicht zu akzeptiere­n und bei der Schlichtun­gsbehörde anzufechte­n. Töngi hält auch eine Kostenstei­gerungspau­schale von 0,5 Prozent pro Jahr für zu hoch. «Sie stammen aus einer ZÜRICH. Je nach Kanton ist der Umgang mit der Kostenstei­gerungspau­schale unterschie­dlich geregelt. In Zürich etwa akzeptiere­n die Schlichtun­gsstellen eine Pauschale von 0,5 Prozent oder – falls keine oder nur geringe Nebenkoste­n verrechnet werden – 1 Prozent. In Westschwei­zer Kantonen wie Genf, Waadt oder Jura, aber auch in Luzern sind Pauschalen für die Kostenstei­gerung hingegen nicht zulässig. Das Mietrecht sieht keine solchen Pauschalen vor. Zeit, als die Teuerung 5 Prozent und mehr betrug. Seit zehn Jahren kennt die Schweiz aber praktisch keine Teuerung mehr.» Trotzdem hätten sich die Pauschalen gehalten – und auch die Schlichtun­gsbehörden liessen sie oft zu.

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KEY Trotz Mietzinsse­nkung zahlt nicht jeder Mieter deutlich weniger.
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