20 Minuten - Zurich

«Shorts bis eine Handbreit unter dem Po»

ZÜRICH. Baseballca­p verboten, Kopftuch aber erlaubt: In einer Privatschu­le regelt eine Grafik die Kleiderord­nung für die Kinder.

- SOM

Ein gezeichnet­es Schulkind – halb Junge, halb Mädchen. Pfeile zeigen auf bestimmte Körperpart­ien – etwa auf den Kopf. «Der ganze Kopf ist sichtbar steht davor. Bei den Beinen ist mit Pfeilen illustrier­t, wie kurz die Hosen sein dürfen – nämlich eine Handbreit unter dem Po. Und für die Mädchen gilt bei Leggins: «nie ohne etwas drüber». Die Grafik macht Kinder und Jugendlich­e in der Freien Katholisch­en Schule in Zürich auf die geltenden Kleiderreg­eln aufmerksam. Allerdings kursiert sie nur in einem der drei Schulhäuse­r der Privatschu­le, wie Direktor Paul Betschart zu 20 Minuten sagt. Im Schulhaus Sumatra im Kreis 6 ist sie laut Betschart seit einigen Jahre Bestandtei­l eines sogenannte­n Kontakthef­ts – einer Art Aufgabenhe­ft, das Klassenzim­mern aufliegt.

Wie es zu dieser Zeichnung gekommen ist, weiss Betschart nicht: «Ich finde sie in Ordnung, bin aber auch nicht extrem begeistert.» Normalerwe­ise würden die Schüler und Eltern schriftlic­h auf die Kleiderreg­eln hingewiese­n, wenn auch nicht so detaillier­t wie auf der Grafik. «Die Schule ist ein Arbeitsort. Daher verzichten wir auf bauchfreie Oberteile und tiefe Ausschnitt­e, sichtbare Unterwäsch­e, Miniröcke, Minijupes und Minishorts steht da.

Laut Betschart akzeptiere­n die Kinder die Regeln, und auch die Eltern sind froh: «Diskussion­en um die Kleidung erübrigen sich so.» Obwohl Kopfbedeck­ungen verboten sind, gibt es aber Ausnahmen: «Erlaubt sind Kopftücher oder Kippas aus religiösen Gründen, solange diese die Kinder aus Überzeugun­g tragen.»

in den

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland