«Shorts bis eine Handbreit unter dem Po»
ZÜRICH. Baseballcap verboten, Kopftuch aber erlaubt: In einer Privatschule regelt eine Grafik die Kleiderordnung für die Kinder.
Ein gezeichnetes Schulkind – halb Junge, halb Mädchen. Pfeile zeigen auf bestimmte Körperpartien – etwa auf den Kopf. «Der ganze Kopf ist sichtbar steht davor. Bei den Beinen ist mit Pfeilen illustriert, wie kurz die Hosen sein dürfen – nämlich eine Handbreit unter dem Po. Und für die Mädchen gilt bei Leggins: «nie ohne etwas drüber». Die Grafik macht Kinder und Jugendliche in der Freien Katholischen Schule in Zürich auf die geltenden Kleiderregeln aufmerksam. Allerdings kursiert sie nur in einem der drei Schulhäuser der Privatschule, wie Direktor Paul Betschart zu 20 Minuten sagt. Im Schulhaus Sumatra im Kreis 6 ist sie laut Betschart seit einigen Jahre Bestandteil eines sogenannten Kontakthefts – einer Art Aufgabenheft, das Klassenzimmern aufliegt.
Wie es zu dieser Zeichnung gekommen ist, weiss Betschart nicht: «Ich finde sie in Ordnung, bin aber auch nicht extrem begeistert.» Normalerweise würden die Schüler und Eltern schriftlich auf die Kleiderregeln hingewiesen, wenn auch nicht so detailliert wie auf der Grafik. «Die Schule ist ein Arbeitsort. Daher verzichten wir auf bauchfreie Oberteile und tiefe Ausschnitte, sichtbare Unterwäsche, Miniröcke, Minijupes und Minishorts steht da.
Laut Betschart akzeptieren die Kinder die Regeln, und auch die Eltern sind froh: «Diskussionen um die Kleidung erübrigen sich so.» Obwohl Kopfbedeckungen verboten sind, gibt es aber Ausnahmen: «Erlaubt sind Kopftücher oder Kippas aus religiösen Gründen, solange diese die Kinder aus Überzeugung tragen.»
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