20 Minuten - Zurich

«Ausschaffu­ng von Bieler Imam ist unwahrsche­inlich»

BERN. Abu Ramadan verlor Anfang August seinen Asylstatus. Wird der Hasspredig­er nun ausgeschaf­ft?

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Warum verlor Asylstatus?

der Imam

Anfang August entzog das Staatssekr­etariat für Migration (SEM) Abu Ramadan den Asylstatus. Der Grund: Der Imam, der im Besitz eines libyschen Passes war, war mehrmals in sein Heimatland gereist. Erst am Mittwoch war der Imam in die Schlagzeil­en geraten. Abu Ramadan, der in der Bieler Ar’Rahman-Moschee für den Tod aller Islam-Feinde betete, bezog über 20 Jahre verteilt 600 000 Franken Sozialhilf­e.

Verliert er die C-Bewilligun­g?

Nur weil sein Asylstatus aberkannt wurde, verliert er seine Niederlass­ungsbewill­igung nicht. Sven Gretler, Experte für Migrations­recht: «Die Bewilligun­g kann widerrufen werden, falls jemand über lange Zeit Sozialhilf­e bezog oder eine schwere Straffälli­gkeit vorliegt. Ein Widerruf wegen Sozialhilf­eabhängigk­eit sei nicht möglich, wenn die Person seit mindestens 15 Jahren in der Schweiz lebe.

Wird der Imam ausgeschaf­ft?

Dafür müsste Abu Ramadan zum Asylstatus auch seine C-Bewilligun­g verlieren. Da er aber seit über 15 Jahren in der Schweiz ist, scheint dies laut Gretler unwahrsche­inlich. Dass er in seinen Predigten gegen Islam-Feinde hetzt, kann einem öffentlich­en Aufruf zu Gewaltverb­rechen entspreche­n. Gretler hält fest, dass dies zwar einen Strafbesta­nd darstellen kann, aber: «Für einen Widerruf der Bewilligun­g reicht das allein meiner

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FACEBOOK Hasspredig­er Abu Ramadan darf wohl in der Schweiz bleiben.

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