«Ausschaffung von Bieler Imam ist unwahrscheinlich»
BERN. Abu Ramadan verlor Anfang August seinen Asylstatus. Wird der Hassprediger nun ausgeschafft?
Warum verlor Asylstatus?
der Imam
Anfang August entzog das Staatssekretariat für Migration (SEM) Abu Ramadan den Asylstatus. Der Grund: Der Imam, der im Besitz eines libyschen Passes war, war mehrmals in sein Heimatland gereist. Erst am Mittwoch war der Imam in die Schlagzeilen geraten. Abu Ramadan, der in der Bieler Ar’Rahman-Moschee für den Tod aller Islam-Feinde betete, bezog über 20 Jahre verteilt 600 000 Franken Sozialhilfe.
Verliert er die C-Bewilligung?
Nur weil sein Asylstatus aberkannt wurde, verliert er seine Niederlassungsbewilligung nicht. Sven Gretler, Experte für Migrationsrecht: «Die Bewilligung kann widerrufen werden, falls jemand über lange Zeit Sozialhilfe bezog oder eine schwere Straffälligkeit vorliegt. Ein Widerruf wegen Sozialhilfeabhängigkeit sei nicht möglich, wenn die Person seit mindestens 15 Jahren in der Schweiz lebe.
Wird der Imam ausgeschafft?
Dafür müsste Abu Ramadan zum Asylstatus auch seine C-Bewilligung verlieren. Da er aber seit über 15 Jahren in der Schweiz ist, scheint dies laut Gretler unwahrscheinlich. Dass er in seinen Predigten gegen Islam-Feinde hetzt, kann einem öffentlichen Aufruf zu Gewaltverbrechen entsprechen. Gretler hält fest, dass dies zwar einen Strafbestand darstellen kann, aber: «Für einen Widerruf der Bewilligung reicht das allein meiner