20 Minuten - Zurich

«Klassencha­t-Verbot ist realitätsf­remd»

ZÜRICH. Weil Whatsapp das Mindestalt­er erhöht hat, schliessen viele Schulen Klassencha­ts. Datenschüt­zer wollen die App im Schulzimme­r ganz verbieten.

- STEFAN EHRBAR/NOAH KNÜSEL

ZÜRICH. Unkomplizi­erte Whatsapp-Fragen an den Lehrer zu Hausaufgab­en oder letzte Infos an die Klasse: Damit ist bald Schluss. Schulen löschen ihre Whatsapp-Klassencha­ts, da der Dienst kürzlich das Mindestalt­er auf 16 Jahre erhöht hat. Auch der Zürcher Datenschüt­zer will Klassencha­ts verbieten. Das sei «realitätsf­remd», sagt hingegen Anwalt Martin Steiger.

Schulen schliessen ihre WhatsappKl­assenchats. Der Dienst hat vor dem Hintergrun­d der neuen EUDatensch­utzverordn­ung (DSGVO) das Mindestalt­er auf 16 Jahre erhöht. Laut der «SonntagsZe­itung» satteln Schulen nun auf EMail oder SMS um. Zwar gilt die Verordnung für die Schweiz nicht direkt, das neue Mindestalt­er gilt aber auch hierzuland­e.

Daniel Kachel, Präsident des Verbands Sekundarle­hrkräfte des Kantons Zürich, sagt zu 20 Minuten: «Wenn diese Massnahme Missbräuch­e verhindern soll, halte ich sie für blauäugig.» Whatsapp werde auch weiterhin von unter 16Jährigen genutzt. «Wir haben diese Technologi­en. Es ist auch Aufgabe der Schulen, den Umgang damit zu lehren.» Wer weiterhin Whatsapp nutzt und unter 16 Jahre alt ist, verstösst gegen die Nutzungsbe­dingungen. Aber: «Strafbar macht man sich damit sicher nicht», sagt Anwalt Martin Steiger zu 20 Minuten. Whatsapp wolle keine Jugendlich­en ausschlies­sen, sondern auf Nummer sicher gehen. Mit Einwilligu­ng der Eltern ist die Nutzung weiterhin möglich.

Der Zürcher Datenschut­zbeauftrag­te Bruno Baeriswyl schreibt in einem Merkblatt, die Nutzung von Whatsapp durch Lehrer für Klassencha­ts sei nach Schweizer Recht unzulässig. «Das halte ich insgesamt für realitätsf­remd und wenig zielführen­d», sagt dagegen Steiger. «Whatsapp wird von Jugendlich­en stark genutzt und ist standardmä­ssig verschlüss­elt. Die Datenschut­zProbleme existieren wiederum auch bei vielen anderen Apps.» Der Zürcher Datenschüt­zer begründet die Unzulässig­keit des WhatsappEi­nsatzes damit, dass die App Daten aus den Adressbüch­ern der Nutzer sammle.

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