Todesfahrer soll mildere Strafe erhalten
Das Aargauer Obergericht muss die Freiheitsstrafe von acht Jahren für den Verursacher eines Unfalls mit zwei Toten und drei Schwerverletzten überprüfen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Italieners teilweise gut. Die Strafe sei «eindeutig zu hoch», heisst es im gestern publizierten Urteil. Schon das Obergericht hatte die Strafe des Bezirksgerichts Lenzburg um drei Jahre reduziert. Der 34Jährige war zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte 2014 nachts bei Nebel und trotz Sicherheitslinie zwischen Seon und Schafisheim zwei Autos überholt. Dabei prallte er mit übersetzter Geschwindigkeit in einen entgegenkommenden PW.