Klage zu Abtreibungsverbot abgewiesen
Das Oberste Gericht in Grossbritannien hat eine Klage zum strikten Abtreibungsverbot in Nordirland abgewiesen. Die Klage sei aus formellen Gründen unzulässig, entschieden die Richter gestern in London. Die nordirische Menschenrechtskommission hatte gegen das aus dem 19. Jahrhundert stammende Gesetz geklagt, weil es aus ihrer Sicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstosse. Eine Mehrheit von vier der sieben Richter wies die Klage mit der Begründung zurück, dass die Kommission nicht das Recht habe, ein derartiges Verfahren anzustrengen. Inhaltlich sei die Klage aber «begründet». Damit machten die Richter deutlich, dass sie das strikte Abtreibungsverbot ansonsten für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt hätten.