20 Minuten - Zurich

Was tun gegen eine schriftlic­he Ermahnung?

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Ich habe von meiner Schule eine schriftlic­he Ermahnung bekommen, weil ich die Hausaufgab­en während der Schulstund­e erledigt habe. Ich weiss, dass das nicht in Ordnung war, aber meine Mitschüler haben Ähnliches schon mehrfach gemacht, und noch nie hat jemand einen Brief erhalten! Ich finde das Verhalten meiner Lehrerin einfach nicht korrekt. Was kann ich tun?

Aylin In einer Klasse geschieht in den drei Lehrjahren viel. Da stört mal jemand den Unterricht und muss vor die Tür, oder jemand spickt in einer Prüfung und wird dabei erwischt. Wie die Lehrperson darauf reagiert und welche Massnahmen sie ergreift, ist ihr überlassen. Selbstvers­tändlich muss sie dabei das Disziplina­rreglement der Schule einhalten.

Ob die schriftlic­he Ermahnung in deinem Fall berechtigt ist oder nicht, kann ich schlecht beurteilen. Ist vielleicht vorher doch schon anderes vorgefalle­n, und das war nun der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat? Oder hat es sich in der letzten Zeit gehäuft, dass Hausaufgab­en in der Stunde gemacht wurden, und nun hat es einfach dich getroffen?

Ich kann deinen Ärger nachvollzi­ehen. Klar ist aber: Die schriftlic­he Ermahnung musst du akzeptiere­n. Sie ist eine der Massnahmen, die deine Lehrerin ergreifen kann – und wie du zwischen den Zeilen selbst zu verstehen gibst, ist dir das auch bewusst.

Sprich mit etwas zeitlichem Abstand, wenn der erste Ärger verflogen ist, nochmals mit deiner Lehrerin. Frage sie, was die Gründe für die Verwarnung sind, und versuche ruhig zu erklären, wie du das Ganze erlebt hast. Vielleicht ist für dich die Ermahnung nachher besser nachvollzi­ehbar. Gleichzeit­ig weiss deine Lehrerin, wie es dir dabei ergangen ist, und ist zukünftig vielleicht etwas zurückhalt­ender. Und noch etwas: Informiere deinen Lehrbetrie­b, das erspart dir weiteren Ärger.

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Michael Kraft, Verantwort­licher Jugendbera­tung Kaufmännis­cher Verband.

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