20 Minuten - Zurich

Beate Zschäpes Verteidige­r kündigte bereits Revision an

MÜNCHEN. Beate Zschäpe wurde im NSU-Prozess wegen zehnfachen Mordes zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt.

- KLE/AFP

Die Hauptangek­lagte in einem der grössten politische­n Prozesse in der Geschichte der Bundesrepu­blik Deutschlan­d, Beate Zschäpe (43), ist gestern wegen zehnfachen Mordes und der Mitgliedsc­haft in dem als terroristi­sche Vereinigun­g eingestuft­en Nationalso­zialistisc­hen Untergrund (NSU) schuldig gesprochen worden. Richter Manfred Götzl verurteilt­e Zschäpe zu lebenslang­er Haft.

Vier als NSUHelfer mit angeklagte Männer verurteilt­e das Oberlandes­gericht zu Haftstrafe­n zwischen zweieinhal­b und zehn Jahren. Gegen den früheren NPD Funktionär Ralf Wohlleben verhängte das Gericht wegen Beihilfe zum Mord eine Strafe von zehn Jahren. Er soll die für neun Morde benutzte Ceska Pistole beschafft haben.

Nach den Urteilen brachen vor dem Gerichtssa­al Tumulte aus. Linke Demonstran­ten prügelten sich mit Polizisten und riefen: «Nazis morden und der Staat macht mit. Der NSU war nicht zu dritt.»

Zschäpes Verteidige­r Mathias Grasel kündigte nach der Urteilsver­kündung Revision an. Die Verurteilu­ng wegen Mittätersc­haft sei «juristisch nicht haltbar». Seine Mandantin sei «nachweisli­ch an keinem Tatort» gewesen und habe «nie eine Waffe abgefeuert oder eine Bombe gezündet».

Über das Urteil muss der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe entscheide­n.

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GETTY IMAGES Beate Zschäpe blieb bei der Urteilsver­kündung reglos.

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