Beate Zschäpes Verteidiger kündigte bereits Revision an
MÜNCHEN. Beate Zschäpe wurde im NSU-Prozess wegen zehnfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Hauptangeklagte in einem der grössten politischen Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Beate Zschäpe (43), ist gestern wegen zehnfachen Mordes und der Mitgliedschaft in dem als terroristische Vereinigung eingestuften Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) schuldig gesprochen worden. Richter Manfred Götzl verurteilte Zschäpe zu lebenslanger Haft.
Vier als NSUHelfer mit angeklagte Männer verurteilte das Oberlandesgericht zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren. Gegen den früheren NPD Funktionär Ralf Wohlleben verhängte das Gericht wegen Beihilfe zum Mord eine Strafe von zehn Jahren. Er soll die für neun Morde benutzte Ceska Pistole beschafft haben.
Nach den Urteilen brachen vor dem Gerichtssaal Tumulte aus. Linke Demonstranten prügelten sich mit Polizisten und riefen: «Nazis morden und der Staat macht mit. Der NSU war nicht zu dritt.»
Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel kündigte nach der Urteilsverkündung Revision an. Die Verurteilung wegen Mittäterschaft sei «juristisch nicht haltbar». Seine Mandantin sei «nachweislich an keinem Tatort» gewesen und habe «nie eine Waffe abgefeuert oder eine Bombe gezündet».
Über das Urteil muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.