Muss die Schweiz Jihadisten helfen?
BERN. Der Lausanner IS-Kämpfer Aziz B. hofft wohl vergeblich auf Schweizer Hilfe.
Aziz B. will zurück in die Schweiz. Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) hilft ihm nicht: Es verweigert den konsularischen Schutz für Personen, die Reisehinweise missachtet haben. Aziz B. und seine Frau müssten laut EDA an einen Ort reisen, wo Hilfe möglich wäre – also in die Türkei. «Dem EDA ist bekannt, dass Schweizer Staatsangehörige, die sich im Gebiet des ‹Islamischen Staats› aufhielten, in Syrien festgehalten werden.» Zu den betroffenen Personen macht das EDA aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben.
Nationalrat Roland Rino Büchel (SVP) begrüsst das Vorgehen: «Wer sich im Ausland als Terrorist betätigt, kann nicht auf die Hilfe der Schweiz hoffen und sich auf sein Bürgerrecht berufen.» Es könne nicht sein, dass für Jihadisten ein Sondereffort geleistet werde. «Jihadistische Söldner sind als Staatsbürger nicht tragbar. Von ihnen geht ein grosses Gefahrenpotenzial aus», sagt Parteikollege Toni Brunner dazu.
Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne) sagt hingegen, der konsularische Schutz stehe jedem Bürger zu. «Oft benötigen ihn Schweizer, die ein Verbrechen begangen haben.» Das schliesse Bestrafung nicht aus: «Wenn sich der Mann einer Terror-Organisation angeschlossen hat, muss er strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.» Das gelte auch für seine Frau. «Das Kind aber ist unbeteiligt.» Das EDA könne versuchen, zu verhandeln, auch wenn es sich nicht um anerkannte Behörden handle. «Allzu viel sollte man aber nicht erwarten.»
Die Schweiz plant eine Gesetzesverschärfung, die Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren für JihadRückkehrer ermöglicht. Die Vorlage kommt bald ins Parlament.