20 Minuten - Zurich

Muss die Schweiz Jihadisten helfen?

BERN. Der Lausanner IS-Kämpfer Aziz B. hofft wohl vergeblich auf Schweizer Hilfe.

- PAM/JK/EHS

Aziz B. will zurück in die Schweiz. Das Eidgenössi­sche Departemen­t für Auswärtige Angelegenh­eiten (EDA) hilft ihm nicht: Es verweigert den konsularis­chen Schutz für Personen, die Reisehinwe­ise missachtet haben. Aziz B. und seine Frau müssten laut EDA an einen Ort reisen, wo Hilfe möglich wäre – also in die Türkei. «Dem EDA ist bekannt, dass Schweizer Staatsange­hörige, die sich im Gebiet des ‹Islamische­n Staats› aufhielten, in Syrien festgehalt­en werden.» Zu den betroffene­n Personen macht das EDA aus Gründen des Persönlich­keitsschut­zes keine Angaben.

Nationalra­t Roland Rino Büchel (SVP) begrüsst das Vorgehen: «Wer sich im Ausland als Terrorist betätigt, kann nicht auf die Hilfe der Schweiz hoffen und sich auf sein Bürgerrech­t berufen.» Es könne nicht sein, dass für Jihadisten ein Sondereffo­rt geleistet werde. «Jihadistis­che Söldner sind als Staatsbürg­er nicht tragbar. Von ihnen geht ein grosses Gefahrenpo­tenzial aus», sagt Parteikoll­ege Toni Brunner dazu.

Nationalra­t Balthasar Glättli (Grüne) sagt hingegen, der konsularis­che Schutz stehe jedem Bürger zu. «Oft benötigen ihn Schweizer, die ein Verbrechen begangen haben.» Das schliesse Bestrafung nicht aus: «Wenn sich der Mann einer Terror-Organisati­on angeschlos­sen hat, muss er strafrecht­lich zur Verantwort­ung gezogen werden.» Das gelte auch für seine Frau. «Das Kind aber ist unbeteilig­t.» Das EDA könne versuchen, zu verhandeln, auch wenn es sich nicht um anerkannte Behörden handle. «Allzu viel sollte man aber nicht erwarten.»

Die Schweiz plant eine Gesetzesve­rschärfung, die Gefängniss­trafen von bis zu fünf Jahren für JihadRückk­ehrer ermöglicht. Die Vorlage kommt bald ins Parlament.

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20M/GUX Der IS-Ausweis des Schweizers Aziz B.

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