Neues Lärmgesetz bedroht kleine Clubs
BERN. Ab 2019 sollen für Veranstalter schärfere Lärmschutzregeln gelten. Die Musikbranche wehrt sich mit einer Petition.
Die Petition richtet sich gegen die geplante neue Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch Strahlung und Schall (V-NISSG). «Sie bedeutet den finanziellen Untergang für Bars und Clubs und das Ende von Konzerten und Partys», schreiben die Petitionäre.
Laut Daniel Dauwalder, Mediensprecher des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), geht es bei der Verordnung vor allem um einheitliche Voraussetzungen: «Die Schallpegelwerte bleiben unverändert. Die Anpassungen gelten der Pflicht zur Aufzeichnung der Schallpegel.» Wie das BAG schreibt, entstünden dadurch «keine grossen Mehrkosten».
Alexander Bücheli, Sprecher der Zürcher Bar- und Clubkommission Zürich, widerspricht: «Die neue Verordnung würde für Veranstalter Kosten von mehreren Tausend Franken verursachen.» So müssten neue, geeichte Messgeräte angeschafft, Mitarbeiter speziell ausgebildet und bauliche Massnahmen getroffen werden.
Auch Stefan Breitenmoser vom Branchenverband der professionellen Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter SMPA, sieht keinen Grund, das Gesetz zu verschärfen: «Die Schall- und Laserverordnung wurde mehrmals revidiert. Die momentane Fassung ist breit anerkannt.» Lars Rieche vom Veranstalter Soundmanoever befürchtet, dass die Schweiz als Gastland für Bands durch die Regelungen unattraktiver wird. «Schon jetzt sind viele Künstler über die dB-Begrenzung nicht wirklich glücklich.»