Schwester des Opfers bewirft Täter im Gericht mit Schuhen
ZÜRICH. Ein 34-Jähriger soll seine Mitbewohnerin erwürgt und geschändet haben. Im Gerichtssaal kam es zum Eklat.
Wegen Tötung und Störung des Totenfriedens musste sich gestern ein 34-Jähriger vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er soll im September 2016 seine 28-jährige WG-Mitbewohnerin nach Streitereien erwürgt und anschliessend die Leiche geschändet haben.
Im Gerichtssaal wurde der Beschuldigte gestern immer wieder ausfällig und beantwortete Fragen in arrogantem Ton – von Einsicht und Reue war nichts erkennbar. Laut dem psychiatrischen Gutachter leidet er an einer schizoaffektiven Psychose. Zum Zeitpunkt des Tötungsdelikts sei er steuerungsunfähig gewesen, bei der anschliessenden Leichenschändung erheblich vermindert steuerungsfähig. Ein weiteres Beispiel für seine Wahnideen: Er behauptet, sein Vater sei der FC-Sion-Präsident Christian Constantin. Er habe ihn als Sklaven verkauft.
Der Staatsanwalt beantragte neben einer unbedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe die Anordnung einer stationären Massnahme, sprich die «kleine Verwahrung». Der 34-jährige Schweizer wehrte sich aber vehement gegen eine Klinikeinweisung: Er sei gesund. Sein Anwalt sprach von Notwehr – nur für die Schändung sei sein Mandant mit unbedingten 18 Monaten zu bestrafen und somit umgehend aus der Haft zu entlassen.
Nach den Plädoyers kam es noch zu einem Eklat im Gerichtssaal: Als der Beschuldigte zu seinem Schlusswort kam, rastete die Schwester der Getöteten komplett aus und bewarf ihn mit Schuhen und einer Flasche. Das Urteil wird diese Woche schriftlich eröffnet.