Hund während laufenden Verfahrens eingeschläfert
ZÜRICH. Das Veterinäramt liess ihren Hund einschläfern. Die Halterinnen wollen eine Untersuchung.
Es ist der Albtraum jedes Hundebesitzers: Das Tier wird ohne sein Wissen eingeschläfert. Zuvor hatte das kantonale Veterinäramt der vormaligen Besitzerin 2012 verboten, einen Hund (4) zu halten. Der Grund: Bissvorfälle. Daran hielt sich die Frau nicht, darum wurde der Schäferhund-Labrador-Mischling 2014 beschlagnahmt. Die beiden Frauen, denen der Hund gemeinsam gehört hatte, legten gegen das Halteverbot und die Beschlagnahmung erfolglos Rekurs ein. Der Fall landete vor dem Bundesgericht, das die Beschwerde guthiess. Doch zu diesem Zeitpunkt war der Hund bereits tot.
Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt wurde er im Februar 2016 aufgrund seiner Leiden in der Hüfte eingeschläfert. Das Tier konnte trotz Schmerzmitteln kaum noch gehen. Von der Tötung des Tiers erfuhren die Besitzerinnen erst knapp ein Jahr später, als das Veterinäramt im Auftrag des Verwaltungsgerichts prüfen sollte, ob der Hund an eine Drittperson herausgegeben werden könne. Die zwei Frauen erhoben Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs. Sie finden, dass man zuerst hätte abklären sollen, ob die Schmerzen durch den Ersatz der Hüftgelenke hätten gelindert werden können.
Um eine solche Untersuchung zu ermöglichen, braucht es eine Ermächtigung des Obergerichts. Dieses lehnte das Begehren mit der Begründung ab, dass nach der Beschlagnahmung das Veterinäramt dafür verantwortlich sei, das Tier von den Schmerzen zu erlösen und ihm weiteres Leiden zu ersparen. Zudem gebe es keinerlei Anhaltspunkte, dass die verantwortliche Tierärztin etwas zu vertuschen versuche. Gegen das Urteil des Obergerichts wurde beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Dieser Entscheid steht noch aus.