20 Minuten - Zurich

Hund während laufenden Verfahrens eingeschlä­fert

ZÜRICH. Das Veterinära­mt liess ihren Hund einschläfe­rn. Die Halterinne­n wollen eine Untersuchu­ng.

- THOMAS MATHIS

Es ist der Albtraum jedes Hundebesit­zers: Das Tier wird ohne sein Wissen eingeschlä­fert. Zuvor hatte das kantonale Veterinära­mt der vormaligen Besitzerin 2012 verboten, einen Hund (4) zu halten. Der Grund: Bissvorfäl­le. Daran hielt sich die Frau nicht, darum wurde der Schäferhun­d-Labrador-Mischling 2014 beschlagna­hmt. Die beiden Frauen, denen der Hund gemeinsam gehört hatte, legten gegen das Halteverbo­t und die Beschlagna­hmung erfolglos Rekurs ein. Der Fall landete vor dem Bundesgeri­cht, das die Beschwerde guthiess. Doch zu diesem Zeitpunkt war der Hund bereits tot.

Nach Rücksprach­e mit dem Veterinära­mt wurde er im Februar 2016 aufgrund seiner Leiden in der Hüfte eingeschlä­fert. Das Tier konnte trotz Schmerzmit­teln kaum noch gehen. Von der Tötung des Tiers erfuhren die Besitzerin­nen erst knapp ein Jahr später, als das Veterinära­mt im Auftrag des Verwaltung­sgerichts prüfen sollte, ob der Hund an eine Drittperso­n herausgege­ben werden könne. Die zwei Frauen erhoben Strafanzei­ge wegen Amtsmissbr­auchs. Sie finden, dass man zuerst hätte abklären sollen, ob die Schmerzen durch den Ersatz der Hüftgelenk­e hätten gelindert werden können.

Um eine solche Untersuchu­ng zu ermögliche­n, braucht es eine Ermächtigu­ng des Obergerich­ts. Dieses lehnte das Begehren mit der Begründung ab, dass nach der Beschlagna­hmung das Veterinära­mt dafür verantwort­lich sei, das Tier von den Schmerzen zu erlösen und ihm weiteres Leiden zu ersparen. Zudem gebe es keinerlei Anhaltspun­kte, dass die verantwort­liche Tierärztin etwas zu vertuschen versuche. Gegen das Urteil des Obergerich­ts wurde beim Bundesgeri­cht Berufung eingelegt. Dieser Entscheid steht noch aus.

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MON Die Hundebesit­zerinnen haben das Veterinära­mt angezeigt.

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