Frau (83) starb beim Versuch, Unfallopfer beizustehen
NESSLAU. Eine 83-jährige Frau wurde am Sonntag tödlich angefahren, weil sie einem Verunfallten helfen wollte. Die Polizei gibt Tipps für Ersthelfer.
Zum Unfall kam es gegen 19.40 Uhr auf der Toggenburgerstrasse in Nesslau-Krummenau SG. Als ein Velofahrer (58) stürzte, kamen ihm zwei Anwohner von der gegenüberliegenden Strassenseite zu Hilfe. Kurz darauf wollte eine Anwohnerin (83) die Strasse überqueren. «Wir gehen davon aus, dass auch sie helfen wollte», sagt Gian Andrea Rezzoli, Sprecher der Kapo St. Gallen. Dabei wurde sie von einem Auto erfasst. Trotz Aufgebot von Rettung und Notarzt sowie der Rega erlag die Frau ihren schweren Verletzungen noch an der Unfallstelle.
Immer wieder kommt es zu Fällen, bei denen Ersthelfer, Sanitäter oder Polizisten nach Unfällen verletzt werden. Dabei kann das richtige Verhalten nach einem Unfall lebensrettend sein. Wichtig sei vor allem, sich nicht selbst in Gefahr zu begeben, so Rezzoli: «Helfen ist sinnlos, wenn man sich dabei verletzt oder in Gefahr bringt.» Eine Leuchtweste sei zwar nicht obligatorisch, aber empfehlenswert. Wichtig sei auch das Absichern der Unfallstelle und das Sichtbarmachen für andere Autofahrer. Dann gelte es, den Notruf abzusetzen und wenn nötig Erste Hilfe zu leisten.
Wer einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden kann, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.