20 Minuten - Zurich

An’Nur-Prozess: Acht von zehn Gläubigen verurteilt

WINTERTHUR. Es gab einen Angriff in der An’Nur-Moschee, urteilen die Richter. Die ausgesproc­henen Strafen sind aber milder als gefordert.

- THOMAS MATHIS

Vier Tage lang hatte der Prozess gegen die zehn Gläubigen der mittlerwei­le geschlosse­nen An’Nur-Moschee in Winterthur gedauert. Gestern wurde am Bezirksger­icht das Urteil verkündet. Die Richter sprachen acht der zehn Männer schuldig. Sieben kassierten eine bedingte Freiheitss­trafe zwischen 6 und 18 Monaten – unter anderem wegen mehrfacher Freiheitsb­eraubung, Nötigung und Drohung. Der Imam erhielt eine bedingte Geldstrafe. Zwei von vier Männern mit ausländisc­hem Pass sollen zudem des Landes verwiesen werden. Freigespro­chen wurde der damalige Vereinsprä­sident.

Den Sachverhal­t in der Anklagesch­rift würdigte das Gericht als detaillier­t und insgesamt stimmig. Demnach griff eine Gruppe junger Männer zwei Gläubige an. Die Opfer wurden verdächtig­t, in der Moschee spioniert zu haben. Die Richter glaubten den Beschuldig­ten nicht, dass es zu gar keinem Angriff gekommen sei. Vergeblich forderten die Verteidige­r einen Freispruch.

Entspreche­nd verurteilt­e das Gericht die Beschuldig­ten – jedoch klar milder als von der Staatsanwa­ltschaft gefordert. Diese hatte teilbeding­te Freiheitss­trafen von 30 bis 36 Monaten beantragt. Die Richter begründen es damit, dass die Täter mit Ausnahme des Imams und des Vereinsprä­sidenten mit 19 bis 26 Jahren relativ jung sind und es zu einer massiven Vorverurte­ilung durch die Medien gekommen sei. Staatsanwä­ltin Susanne Steinhause­r gibt sich dennoch zufrieden: «Das Gericht hat ein klares Zeichen gesetzt. Es hat gesagt, dass die Geschädigt­en die Wahrheit gesagt haben.» Noch sei offen, ob man in Berufung gehe.

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KEYSTONE Ein Beschuldig­ter verlässt das Gericht nach der Urteilsver­kündung.

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