An’Nur-Prozess: Acht von zehn Gläubigen verurteilt
WINTERTHUR. Es gab einen Angriff in der An’Nur-Moschee, urteilen die Richter. Die ausgesprochenen Strafen sind aber milder als gefordert.
Vier Tage lang hatte der Prozess gegen die zehn Gläubigen der mittlerweile geschlossenen An’Nur-Moschee in Winterthur gedauert. Gestern wurde am Bezirksgericht das Urteil verkündet. Die Richter sprachen acht der zehn Männer schuldig. Sieben kassierten eine bedingte Freiheitsstrafe zwischen 6 und 18 Monaten – unter anderem wegen mehrfacher Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung. Der Imam erhielt eine bedingte Geldstrafe. Zwei von vier Männern mit ausländischem Pass sollen zudem des Landes verwiesen werden. Freigesprochen wurde der damalige Vereinspräsident.
Den Sachverhalt in der Anklageschrift würdigte das Gericht als detailliert und insgesamt stimmig. Demnach griff eine Gruppe junger Männer zwei Gläubige an. Die Opfer wurden verdächtigt, in der Moschee spioniert zu haben. Die Richter glaubten den Beschuldigten nicht, dass es zu gar keinem Angriff gekommen sei. Vergeblich forderten die Verteidiger einen Freispruch.
Entsprechend verurteilte das Gericht die Beschuldigten – jedoch klar milder als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte teilbedingte Freiheitsstrafen von 30 bis 36 Monaten beantragt. Die Richter begründen es damit, dass die Täter mit Ausnahme des Imams und des Vereinspräsidenten mit 19 bis 26 Jahren relativ jung sind und es zu einer massiven Vorverurteilung durch die Medien gekommen sei. Staatsanwältin Susanne Steinhauser gibt sich dennoch zufrieden: «Das Gericht hat ein klares Zeichen gesetzt. Es hat gesagt, dass die Geschädigten die Wahrheit gesagt haben.» Noch sei offen, ob man in Berufung gehe.