Wo Babys willkommen sind – und wo nicht
BASEL. Eine Politikerin wurde wegen ihres Babys des Saales verwiesen. 20 Minuten hat den Test gemacht: Wo sind Babys willkommen?
Nach dem Rauswurf einer Basler Grossrätin wegen ihres schlafenden Babys wird Kritik laut. «Familien in der Schweiz bekommen zu wenig Wertschätzung», sagt die BabyBloggerin Irina Bottlang. Ein Test von 20 Minuten zeigt: In vielen Institutionen heisst es für Kleinkinder: «Bitte draussen bleiben.»
Obwohl ihr Baby schlief, ist die Basler Grossrätin Lea Steinle (Grünes Bündnis) am Mittwoch vom Ratspräsidenten aus dem Saal gewiesen worden. Irina Bottlang, die als «Mami from the Blog» über Familienthemen schreibt, findet, das sei überhaupt nicht gerechtfertigt. Das Baby habe niemanden gestört. «Wir müssen toleranter sein», sagt Bottlang. «Für mich sind solche Vorfälle ein Zeichen dafür, dass Familien in der Schweiz zu wenig Wertschätzung erhalten.» 20 Minuten hat die Probe aufs Exempel gemacht.
■ RAV: Bei einem Beratungsgespräch müsse das Baby zu Hause bleiben, heisst es bei einem Arbeitsvermittlungsamt. Berater hätten nur wenig Zeit, und Babys könnten unberechenbar sein.
■ Polizei: Wer Anzeige erstatten will, kann sein Baby mitnehmen: «Solange wir unsere Arbeit machen können, ist das in Ordnung», sagt Marc Surber von der Zürcher Stadtpolizei.
■ Gericht: Bei einem Zürcher Gericht heisst es, Babys könnten zwar mitgenommen werden, empfehlenswert sei das aber nicht, denn eine Verhandlung erfordere Konzentration.
■ Coiffeur: Ein Test beim Coiffeur En Vogue zeigt: Babys sind will kommen. «Wir sind alle sehr kinderlieb», sagt Stylistin Deborah.
■ Kino: Ins Kino gehörten Babys «eher weniger», heisst es bei einem KitagKino. Die Lautstärke tue den Babys nicht gut, und andere Gäste könnten sich gestört fühlen. Laut der Sprecherin der Kette verbietet auch der Gesetzgeber Kleinkinder im Kino.
■ Bank: Bei einer Kantonalbank heisst es, Babys seien «überhaupt kein Problem».
■ Grossunternehmen: Bei der Swisscom heisst es etwa, man setze bei der Arbeit auf Selbstverantwortung. «Kinderbetreuung und Erfüllung der Arbeit sind in der Regel nicht gleichzeitig möglich», so Sprecherin Sabina Hubacher.
■ Theater: Beim Zürcher Schauspielhaus sind Babys zu regulären Veranstaltungen nicht zugelassen.