20 Minuten - Zurich

Beinahe-Crash: Wird Fluglotse bestraft?

ZÜRICH. Das Gericht muss entscheide­n, ob ein Lotse wegen eines Beinahe-Crashs bestraft wird. Das verunsiche­rt die Branche.

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Ein Skyguide-Mitarbeite­r erteilte am Flughafen Zürich zwei Swiss-Maschinen mit insgesamt über 260 Menschen an Bord kurz nacheinand­er die Starterlau­bnis – aber auf sich kreuzenden Pisten. «Mein Plan war, dass diese Flugzeuge hintereina­nder starten und dass es reicht», sagte er gestern vor Obergerich­t. Einer der Piloten brach den Start jedoch im letzten Moment ab. Wenige Sekunden später erteilte auch der beschuldig­te Lotse den Befehl zum Startabbru­ch – aber erst, nachdem bei ihm ein Alarm losgegange­n war. Er habe keine Regeln verletzt, sondern nur sein Bestes gegeben, so der Lotse, der seit dem Vorfall vor sieben Jahren im Hintergrun­d der Flugsicher­ung arbeitet. «Dafür darf man doch nicht verurteilt werden.» Was ihm passiert sei, könne jedem anderen auch passieren.

Die Staatsanwa­ltschaft fordert hingegen eine Verurteilu­ng wegen fahrlässig­er Störung des öffentlich­en Verkehrs und eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätze­n zu je 100 Franken. «Es ist einzig dem Zufall und dem Verhalten des einen Piloten zu verdanken, dass es nicht zur Kollision kam», so der Ankläger. Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, die Gefährdung vorauszuse­hen.

Die Vorinstanz, das Bezirksger­icht Bülach, war noch anderer Meinung und sprach den Lotsen frei. Das Obergerich­t verkündet das Urteil am 12. Dezember. Gestern standen vor Gericht dem beschuldig­ten Lotsen viele Kollegen bei. Die Skyguide-Mitarbeite­nden fürchten um die Fehlerkult­ur, also dass Fehler wegen drohender Gerichtspr­ozesse nicht mehr intern gemeldet werden.

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SYMBOLBILD/KEY Ein Lotse hatte zwei Flugzeugen fast gleichzeit­ig die Starterlau­bnis erteilt.

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