Muss ich an Weihnachten arbeiten?
Zwischen Weihnachten und Neujahr will ich mit Freunden in die Berge snowboarden gehen. Eine Ferienwohnung haben wir bereits reserviert. Nun sagt meine Chefin plötzlich, ich müsse an Weihnachten arbeiten und könne zwischen Weihnachten und Neujahr keine Ferien nehmen. Dabei hatte ich mich schon so darauf gefreut, Silvester an der Schneebar zu feiern. Kann sie mir das einfach so verbieten?
Der Weihnachtstag vom 25. Dezember ist in allen Kantonen der Schweiz ein offizieller Feiertag und somit einem Sonntag gleichgestellt. Als Feiertag ist er entlöhnt, und der Betrieb muss dir frei geben. Wenn du am 25.12. und generell an einem Sonntag arbeiten sollst, dann muss dein Betrieb nachweisen, dass dies unentbehrlich ist, um die Ziele deiner Lehre zu erreichen. Dafür braucht er eine Ausnahmebewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Klär intern erst mal ab, ob eine solche überhaupt vorliegt.
Für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr hingegen sieht es anders aus: Deinen Wunsch-Zeitraum für Ferien hättest du der Chefin so früh als möglich bekannt geben müssen. In der Regel versucht ein Betrieb, den Wünschen seiner Mitarbeitenden entgegenzukommen. Per Gesetz (OR Art. 329 c) bestimmt er aber den Zeitpunkt der Ferien. Deine Bedürfnisse müssen allerdings im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Eine transparente und frühzeitige Ferienplanung bedeutet, dass alle Mitarbeitenden ihre Wunschdaten frei äussern können. Lernende wie du sollten die ihnen zustehenden Ferienwochen möglichst während der Schulferien beziehen können. Wurde der Zeitpunkt deiner Ferien von deiner Chefin bereits bewilligt, darf sie das nicht mehr widerrufen. Nur in einem Notfall ist dies zulässig. Ansonsten wäre dein Betrieb für die Annullierung der bereits gebuchten Ferienwohnung sogar schadenersatzpflichtig.