Grenzwächter schlägt Kiffer in Handschellen
BÜLACH. Ein 18-Jähriger wurde im Zug nach Bülach verhaftet und geschlagen. Gegen den Beamten läuft ein Disziplinarverfahren.
BÜLACH.
Der 18-Jährige Can O. wollte sich in der S-Bahn einer Kontrolle der Grenzwacht entziehen, weil er Marihuana auf sich trug. Doch er wurde verhaftet. In der Folge kam es zum Streit. Als Can in Handschellen gefesselt aus dem Zug geführt wurde, eskalierte die Situation: Ein Grenzwächter schlug ihm mehrmals ins Gesicht. Gegen den Beamten läuft nun ein Disziplinarverfahren.
Es sah nach einer gewöhnlichen Kontrolle des Grenzwachtkorps in der S9 zwischen Glattfelden und Bülach aus. Als der 18-jährige Can O.* Mitte Dezember die Beamten sah, versuchte er zu entkommen, weil er etwas Marihuana dabeihatte, wie er selbst zugibt. Das gelang ihm nicht. Zu dritt verhafteten die Beamten den jungen Mann – so ruppig, dass er mehrere Schürfungen und Prellungen davontrug, wie ein ärztliches Gutachten festhält. In Bülach sei er in Handschellen aus dem Zug geführt worden. Auf dem Weg zum Warteraum habe ihm einer der Grenzwächter gesagt, dass er ruhig sein solle – und habe gedroht, ihn sonst zu schlagen. «Ich sagte, er solle die Fresse halten und sich nicht so krass fühlen.» Daraufhin habe der Beamte zugeschlagen. «Er schlug mit der Faust in die rechte Gesichtshälfte, wartete einige Sekunden und schlug nochmals zu – und ein drittes Mal. Am Schluss noch mit der flachen Hand», sagt der Schweizer. Da er in Handschellen gewesen sei, habe er sich nicht wehren können. Can O. erstattete in der Folge Anzeige und nannte zwei Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben.
Die Eidgenössische Zollverwaltung bestätigt, dass man am 17. Dezember am Bahnhof Bülach einen Mann festgenommen hat. Dieser habe sich massiv gewehrt. «Im Lauf der Ereignisse ist es zu einem Fehlverhalten durch einen unserer Mitarbeiter gekommen», sagt Sprecher David Marquis. Bereits am folgenden Morgen sei daher ein Disziplinarverfahren eröffnet worden. Weitere Auskünfte könne er wegen des laufenden Verfahrens nicht geben. Der Umgang mit schwierigen Situationen bei der Kontrolle von Personen stelle aber einen wesentlichen Teil der Ausbildung von Grenzwächtern dar: «Gewaltanwendung gegen wehrlose Personen ist in jedem Fall ausgeschlossen.» Die angehaltene Person sei wegen diverser Vergehen angezeigt worden.
*Name der Redaktion bekannt