Gleitschirmpilot stürzt in Sessellift
WILER VS. Ein Gleitschirmpilot hat sich in einem Sessellift verfangen. Er muss mit Konsequenzen rechnen.
WILER. Ein Tandem-Gleitschirm stürzte gestern Mittag auf der Lauchernalp über der Skipiste in die Seile des Sessellifts. Mitarbeiter der Bergbahnen konnten den Lift sofort stoppen und daraufhin den Mann und die Frau retten. Für die beiden wird der Vorfall Konsequenzen haben. Flüge über Skipisten und Bahnen sind verboten, wie der Unternehmensleiter der Lauchernalp-Bahnen sagte. Er meldete den Vorfall dem Bundesamt für Verkehr.
Gestern Mittag kam es im Skigebiet Lauchernalp zu einem Zwischenfall mit einem Gleitschirm. Dieser verhedderte sich in den Seilen des Sessellifts. Bei den beiden Gleitschirmfliegern handle es sich um eine junge Frau und einen älteren Mann, sagt Karl Roth, Leiter der Bergbahnen Lauchernalp. Sie hätten Glück gehabt, dass ihnen nichts weiter passiert sei. «Der Sessellift konnte unverzüglich gestoppt werden.» Aber: «Was die beiden gemacht haben, ist ein riesiges Nogo. Es ist verboten, in der Nähe einer SkiliftAnlage Gleitschirm zu fliegen», so Roth.
Die Sache werde für die verantwortliche Person Konsequenzen haben. Man habe die Personalien aufgenommen und werde den Vorfall detailliert dem Bundesamt für Verkehr melden. Christian Boppart, Geschäftsführer des Schweizerischen HängegleiterVerbands, kennt den konkreten Fall nicht und kann darum nur über den Hergang spekulieren. «Aber es gibt klare Regeln, die besagen, dass man Skipisten und Menschenansammlungen nur mit einer gewissen Sicherheitshöhe überfliegen darf.» Was auf der Lauchernalp passiert sei, könne er zwar nicht beurteilen, aber es sei völlig unverantwortlich. Vielleicht hätten die beiden die Höhe falsch eingeschätzt. «So ein Unfall gefährdet ja auch die Gleitschirmflieger selbst, niemand begibt sich bewusst in eine solche Gefahr.»