Wissen Sie, wie schnell Sie hier fahren dürfen?
ZÜRICH. An derselben Stelle beginnt und endet Tempo 30. Das verwirrt, ist aber korrekt.
Seltsam wirkt diese Beschilderung in der Schaffhauser Gemeinde Beringen auf dem Weg zum Randenturm. Am selben Mast wird sowohl Tempo 30 aufgehoben als auch die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde limitiert: «Ich habe mich gefragt, wie schnell ich jetzt fahren darf», sagt ein 50-jähriger Leser-Reporter. Sicherheitshalber habe er sich für 30 entschieden. «Ich wollte nicht riskieren, meinen Fahrausweis zu verlieren.» Die seltsame Signalisation ist kein Einzelfall, wie ein Bild einer anderen Leser-Reporterin zeigt. Auch in der Stadt Zürich gibt es solche Beschilderungen – beispielsweise auf der Saatlenstrasse in der Nähe des Schwamendingerplatzes.
«Für die Verkehrsteilnehmer mag die Signalisation seltsam erscheinen, rechtlich ist sie aber korrekt», sagt Heiko Ciceri, Sprecher der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich. Das Gesetz unterscheide zwischen Zone und Strecke. Er erklärt es wie folgt: In einer 30er-Zone gilt etwa Rechtsvortritt, und Fussgänger dürfen die Fahrbahn überall queren. Zudem sorgen in Zonen oft auch bauliche Elemente dafür, dass der Verkehr beruhigt wird. «Im vorliegenden Fall endet die 30er-Zone und damit grundsätzlich auch Tempo 30», erklärt Ciceri. Um für die nachfolgende Strecke die Geschwindigkeit ebenfalls zu limitieren, brauche es ein zusätzliches Tempo-30-Schild.
Warum aber wird nicht einfach die Zone verlängert? «Das hat verfahrenstechnische und historische Gründe.» Bis vor einigen Jahren gab es in Zürich vor allem 30er-Zonen. In den letzten Jahren seien viele 30erStrecken dazugekommen, um den Strassenlärm zu reduzieren. Um dabei einheitlich vorzugehen, seien diese in einem ersten Schritt nicht in die Zonen integriert worden. «Wir werden das aber in Zukunft versuchen.»