20 Minuten - Zurich

Terrorabwe­hr: Reicht der Hausarrest für Gefährder?

BERN. Der Bundesrat will Gefährder auch künftig nicht präventiv in Haft nehmen. Hausarrest soll aber möglich sein.

- DAW

Justizmini­sterin Karin KellerSutt­er möchte der Polizei mehr Möglichkei­ten im Kampf gegen potenziell­e Terroriste­n geben. Heute sind ihr die Hände gebunden, wenn von einer Person Gefahr ausgeht, sich diese aber nicht strafbar gemacht oder die Strafe abgesessen hat. Geplant sind folgende Massnahmen:

Meldepflic­ht: Sogenannte Gefährder – etwa Jihad-Rückkehrer – müssen sich auf dem Polizeipos­ten melden.

• Reiseverbo­t und Beschlagna­hmung des Passes

• Kontaktver­bot: Gefährdern soll der Kontakt mit dem radikalisi­erten Umfeld untersagt werden können.

• Hausarrest: Als letztes Mittel soll eine Person die eigene Wohnung nicht mehr verlassen dürfen. Dies würde etwa mittels einer elektronis­chen Fussfessel kontrollie­rt.

Abstand genommen hat der Bundesrat von der Möglichkei­t, Gefährder präventiv in Haft zu nehmen. Das hatten die Kantone vorgeschla­gen. Den Verzicht begründete Keller-Sutter damit, dass eine Sicherheit­shaft gegen die Menschenre­chtskonven­tion verstosse.

Den Entscheid kritisiert Barbara Keller-Inhelder (SVP): «Es gibt sicher Juristen, die anderer Meinung sind.» Der Schutz der Bevölkerun­g sei höher zu gewichten. Der Vorschlag des Bundesrate­s sei aber ein Schritt in die richtige Richtung. Für Andrea Gmür (CVP) ist der Hausarrest ein «guter Kompromiss»: «Es ist ein gangbarer Weg, die Leute einigermas­sen kontrollie­ren zu können.»

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KEYSTONE Bundesräti­n Karin Keller-Sutter.

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