20 Minuten - Zurich

Beamte dürfen Pendeln als Arbeitszei­t zählen

BERN. Bundesange­stellte dürfen die Zeit im Zug neu zur Arbeitszei­t zählen. Ein Experte lobt das, sieht aber auch eine Gefahr.

- DAW

KONTROVERS Bisher durften sich die 38000 Bundesange­stellten das Arbeiten im Zug nur in Ausnahmefä­llen zur Arbeitszei­t anrechnen lassen. Das ändert sich ab 1. Januar: Der Bund hat die entspreche­nde Verordnung angepasst, nachdem die Gewerkscha­ften eine Änderung der Praxis verlangt hatten. Künftig muss einzig der direkte Vorgesetzt­e sein Einverstän­dnis zur vollständi­gen Anrechnung der Arbeitszei­t im Zug geben.

Anand Jagtap, Sprecher des Eidgenössi­schen Personalam­tes, sagte zur «SonntagsZe­itung», es bestehe ein grosses

Bedürfnis nach mehr Flexibilit­ät: «Mit der Richtlinie stellen wir sicher, dass die mobilen Arbeitsfor­men in der Bundesverw­altung einheitlic­h umgesetzt werden.» Wie viele Stunden Arbeit Bundesange­stellte künftig in Zügen verrichten werden, konnte Jagtap nicht abschätzen.

Kritisch reagieren viele Leser: Sie befürchten, dass im Zug mehr geschlafen als gearbeitet wird (siehe rechts). Laut Jens Meissner, Professor für Organisati­onsdesign an der HSLU, liegt flexibles Arbeiten aber im Trend: «Im Kampf um die besten Fachkräfte erwarten diese heute solche Freiräume.» Dieser Entwicklun­g könne sich der Bund nicht entziehen. «Mobiles Arbeiten bedeutet, dass man den Angestellt­en vertraut und ihnen klare Vorgaben macht, welche Arbeit in welcher Zeit erledigt werden muss.» Für Teamleiter sei das eine Herausford­erung: «Wenn im Team der Eindruck entsteht, dass eine Person auf dem Arbeitsweg eine ruhige Kugel schiebt, führt das schnell zu Missstimmu­ng.»

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KEYSTONE Arbeit im Zug soll sich auch finanziell lohnen.

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