Beamte dürfen Pendeln als Arbeitszeit zählen
BERN. Bundesangestellte dürfen die Zeit im Zug neu zur Arbeitszeit zählen. Ein Experte lobt das, sieht aber auch eine Gefahr.
KONTROVERS Bisher durften sich die 38000 Bundesangestellten das Arbeiten im Zug nur in Ausnahmefällen zur Arbeitszeit anrechnen lassen. Das ändert sich ab 1. Januar: Der Bund hat die entsprechende Verordnung angepasst, nachdem die Gewerkschaften eine Änderung der Praxis verlangt hatten. Künftig muss einzig der direkte Vorgesetzte sein Einverständnis zur vollständigen Anrechnung der Arbeitszeit im Zug geben.
Anand Jagtap, Sprecher des Eidgenössischen Personalamtes, sagte zur «SonntagsZeitung», es bestehe ein grosses
Bedürfnis nach mehr Flexibilität: «Mit der Richtlinie stellen wir sicher, dass die mobilen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung einheitlich umgesetzt werden.» Wie viele Stunden Arbeit Bundesangestellte künftig in Zügen verrichten werden, konnte Jagtap nicht abschätzen.
Kritisch reagieren viele Leser: Sie befürchten, dass im Zug mehr geschlafen als gearbeitet wird (siehe rechts). Laut Jens Meissner, Professor für Organisationsdesign an der HSLU, liegt flexibles Arbeiten aber im Trend: «Im Kampf um die besten Fachkräfte erwarten diese heute solche Freiräume.» Dieser Entwicklung könne sich der Bund nicht entziehen. «Mobiles Arbeiten bedeutet, dass man den Angestellten vertraut und ihnen klare Vorgaben macht, welche Arbeit in welcher Zeit erledigt werden muss.» Für Teamleiter sei das eine Herausforderung: «Wenn im Team der Eindruck entsteht, dass eine Person auf dem Arbeitsweg eine ruhige Kugel schiebt, führt das schnell zu Missstimmung.»