20 Minuten - Zurich

«Ich will meinen Fahrauswei­s nicht einschicke­n»

BERN. Ein Leser wurde in Deutschlan­d geblitzt – nun soll er den Führerausw­eis dort hinschicke­n. Das kommt häufig vor.

- JOEL PROBST *Name der Redaktion bekannt

Steve S.* aus dem Aargau wurde Anfang September auf dem Weg zu Bekannten in VillingenS­chwenninge­n (D) geblitzt. 121 statt 80 Kilometer pro Stunde hatte der 32-Jährige auf dem Tacho seines BMW. «Ich habe die Geschwindi­gkeitstafe­l übersehen.»

Im Januar erhielt er einen Brief mit einem Bussgeldbe­scheid über 188,50 Euro und einem Fahrverbot für Deutschlan­d. Dazu wird

S. aufgeforde­rt, seinen Führerausw­eis einzusende­n: «Sollten Sie diese Abgabefris­t nicht einhalten, müssen Sie mit einer Beschlagna­hme durch die Polizei rechnen.» S. ärgert sich: Er will seinen Ausweis nicht in die Hände der deutschen Behörden geben. «Das ist eine Frechheit.» Was S. besonders stört: «Ich bin dort nur Urlauber und werde trotzdem extrem unter Druck gesetzt.»

Er ist kein Einzelfall: Letztes Jahr sprach allein Baden-Württember­g 974 Fahrverbot­e gegen Schweizer aus. Wird der Ausweis eingeschic­kt, kleben die deutschen Behörden einen Sticker drauf, der das Fahrverbot für

Deutschlan­d markiert. Danach schicken sie die Karte zurück

(siehe Box).

Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) müssen Schweizer Autofahrer den Ausweis rechtlich gesehen nicht einschicke­n. Dann können sie aber ins Fahndungsr­egister aufgenomme­n werden. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt der TCS darum, der Aufforderu­ng nachzukomm­en – teilweise reiche auch eine Kopie: «Die Erfahrung zeigt, dass verschiede­ne Bundesländ­er sonst bei einer Wiedereinr­eise happige Bussen und Sanktionen verhängen.»

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Schweizer, die in Deutschlan­d ein Fahrverbot erhalten haben, sollen ihr Billett einschicke­n.

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