20 Minuten - Zurich

Uni Zürich plant bei Plagiat Strafe von 5000 Franken

ZÜRICH. Die Universitä­t plant eine Anpassung der Disziplina­rordnung. Das sorgt für Kritik.

- THOMAS MATHIS

40 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit oder eine Geldstrafe von 5000 Franken – geht es nach der Uni Zürich, soll das bald möglich sein. Sie plant eine Anpassung der Disziplina­rordnung, wie die «Zürcher Studierend­enzeitung» berichtet. Eine Sanktion drohe etwa bei der Störung des Betriebs oder bei unlauterem Prüfungsve­rhalten wie etwa einem Plagiat. Letzteres ist laut der Uni der Grund für die Anpassung. Es fehle etwa an geeigneten Sanktionsf­ormen für Personen, die das Studium schon abgeschlos­sen haben.

Beim Studierend­enverband VSUZH sorgt das für Kritik: «Wir sind der Meinung, dass die Uni keine Geldstrafe­n benötigt», sagt Co-Präsident Isaias Moser. Die bestehende­n Sanktionsm­öglichkeit­en – schriftlic­her Verweis, Ausschluss von Einrichtun­gen wie der Mensa und Suspendier­ung von bis zu sechs Semestern – würden ausreichen. Der Verband kritisiert auch die Höhe: «Das ist einmalig. Wir wissen nur von zwei Schweizer Unis, die Geldstrafe­n oder Bussen bei einem Maximum von 3000 Franken kennen.» Das Problem sei, dass Studierend­e, die von den Eltern unterstütz­t würden, von einer Geldstrafe nicht gleich betroffen seien wie jene ohne Unterstütz­ung.

Die wichtigste Neuerung sei die Möglichkei­t von gemeinnütz­iger Arbeit, heisst es bei der Uni. Das gelte bei Experten als die sozial sinnvollst­e Sanktion. Da eine Arbeitslei­stung freiwillig sei, brauche es eine Alternativ­e – eine Geldleistu­ng. Werde eine solche ausgesproc­hen, würden die finanziell­en Verhältnis­se der angeschuld­igten Person angemessen berücksich­tigt. Ein Entscheid soll im Frühling fallen.

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KEYSTONE Über die Änderungen der Disziplina­rordnung will die Uni im Frühling entscheide­n.

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