Uni Zürich plant bei Plagiat Strafe von 5000 Franken
ZÜRICH. Die Universität plant eine Anpassung der Disziplinarordnung. Das sorgt für Kritik.
40 Stunden gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe von 5000 Franken – geht es nach der Uni Zürich, soll das bald möglich sein. Sie plant eine Anpassung der Disziplinarordnung, wie die «Zürcher Studierendenzeitung» berichtet. Eine Sanktion drohe etwa bei der Störung des Betriebs oder bei unlauterem Prüfungsverhalten wie etwa einem Plagiat. Letzteres ist laut der Uni der Grund für die Anpassung. Es fehle etwa an geeigneten Sanktionsformen für Personen, die das Studium schon abgeschlossen haben.
Beim Studierendenverband VSUZH sorgt das für Kritik: «Wir sind der Meinung, dass die Uni keine Geldstrafen benötigt», sagt Co-Präsident Isaias Moser. Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – schriftlicher Verweis, Ausschluss von Einrichtungen wie der Mensa und Suspendierung von bis zu sechs Semestern – würden ausreichen. Der Verband kritisiert auch die Höhe: «Das ist einmalig. Wir wissen nur von zwei Schweizer Unis, die Geldstrafen oder Bussen bei einem Maximum von 3000 Franken kennen.» Das Problem sei, dass Studierende, die von den Eltern unterstützt würden, von einer Geldstrafe nicht gleich betroffen seien wie jene ohne Unterstützung.
Die wichtigste Neuerung sei die Möglichkeit von gemeinnütziger Arbeit, heisst es bei der Uni. Das gelte bei Experten als die sozial sinnvollste Sanktion. Da eine Arbeitsleistung freiwillig sei, brauche es eine Alternative – eine Geldleistung. Werde eine solche ausgesprochen, würden die finanziellen Verhältnisse der angeschuldigten Person angemessen berücksichtigt. Ein Entscheid soll im Frühling fallen.