20 Minuten - Zurich

Vorsicht vor Codierunge­n im Arbeitszeu­gnis

Es gibt viele Gründe, wieso man eine Firma verlässt. In jedem Fall hast du Anrecht auf ein Zeugnis. Wir zeigen dir, worauf du dabei achten solltest!

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Das Hauptprobl­em bei Beurteilun­gen des Arbeitgebe­rs ist, dass auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen ist, ob deine Leistung als gut oder sogar als schlecht beurteilt wurde. Da dir dein Arbeitszeu­gnis aufgrund einer gesetzlich­en Regelung deine Berufschan­cen nicht verschlech­tern darf, sind solche Leistungsa­usweise meistens in einem «guten Ton» geschriebe­n, wodurch sich Chefs in einer Zwickmühle befinden. Folglich werden oftmals sogenannte Codierunge­n verwendet, die trotz vermeintli­ch gut klingender Leistungen die eigentlich­e Beurteilun­g der Vorgesetzt­en zu verstehen geben.

Hierbei ist Vorsicht geboten:

n Bei einschränk­enden Floskeln («in der Regel», «grundsätzl­ich», «im Allgemeine­n»). n Wenn in deiner Beurteilun­g wesentlich­e Aspekte fehlen. n Wenn deine Leistung zu wenig umfangreic­h bewertet wurde. n Wenn das Schlusszeu­gnis im Verhältnis zu den Zwischenze­ugnissen

schlechter ausfällt.

So gehst du vor:

n Durchsuche dein Arbeitszeu­gnis nach möglichen Codierunge­n. n Markiere auf einer Kopie deines Arbeitszeu­gnisses Stellen, die dir nicht richtig erscheinen, und schlage entspreche­nde Änderungen vor. Lasse die Korrekture­n aber zuerst von einer Fachperson überprüfen. n Verhandle aufgrund deiner Korrekture­n eine entspreche­nde Endversion aus. n Solltet ihr euch nicht einigen können, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Erkundige dich hierfür beim Friedensri­chteramt deines Wohnorts. n Lasse die Formulieru­ngen in deinem Arbeitszeu­gnis im Zweifelsfa­ll von einer Fachperson überprüfen.

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Bei diesen Codes ist Vorsicht geboten.

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