UBS um 1 Million Fr. geprellt – Freispruch
ZÜRICH. Eine Sekretärin hat die UBS um eine Million Franken erleichtert – und wird nicht bestraft.
Die heute 56-jährige Direktionssekretärin hat zwischen 2005 und 2010 mit ihrer UBSGeschäftskreditkarte für private Kleider- und Schmuckkäufe, Reisen, Beautyoperationen, Hotel- und Restaurantbesuche sowie Barbezügen über eine Million Franken abgezwackt – rund 450 Franken pro Tag.
Gestern stand die Schweizerin vor dem Obergericht. Der Staatsanwalt hatte sie wegen Veruntreuung angeklagt und eine bedingte Strafe von zwei Jahren verlangt.
Die Frau, die mit ihrem Mann, einem Golflehrer, inzwischen in London wohnt und als Hausfrau und Hundesitterin tätig ist, stritt die Bezüge nicht ab. Nur: «Es herrschte damals ein Klima der Selbstbedienung.» Sie habe die Spesenrechnungen immer ihren Vorgesetzten gezeigt. «Die Rechnungen wurden Punkt für Punkt kontrolliert. Es war immer klar, dass es sich um private Auslagen gehandelt hat», sagte sie den Richtern. Ihr Anwalt forderte einen Freispruch. «Alle Rechnungen wurden von den Chefs abgesegnet und Monat für Monat genehmigt.» Die Schadenersatzforderung der UBS sei abzulehnen.
Die Rechtsvertreterin der Bank sagte, dass die ehemalige Chefsekretärin das Vertrauen der Vorgesetzten systematisch missbraucht habe, und forderte knapp eine Million Franken zurück.
Das Obergericht sprach die Frau frei – wie schon das Bezirksgericht Zürich 2018 – und verwies die Schadenersatzforderung auf den Zivilweg. Dass über Jahre hinweg niemand den Missbrauch bemerkt habe, sei nicht vorstellbar. «Entweder haben die Chefs die Abrechnungen genehmigt oder beide Augen zugedrückt oder die Spesen mangelhaft geprüft», sagte der Richter.