«Meinen Stammkunden schneide ich trotz Lockdown die Haare weiterhin»
ZÜRICH. Geschäfte verkaufen vor dem Laden Blumen, Coiffeure schneiden im Wohnzimmer Haare. Sie riskieren eine Gefängnisstrafe.
«Meine Stammkunden empfange ich seit dem Lockdown weiterhin, einfach nur noch zu Hause», sagt eine Coiffeuse* aus Zürich gegenüber 20 Minuten. «Ich frage meine Kunden, ob sie gesund sind, und arbeite immer mit Desinfektionsmitteln.» Doch sie handelt illegal: «Wir gehen jedem Hinweis auf einen Verstoss nach, den wir hören», sagt Michael Walker, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. «Die Anweisungen des BAG müssen zwingend eingehalten werden.» Wer dagegen verstösst, müsse mit einer Anzeige rechnen, erklärt Dionys Widmer von der Stapo St.Gallen. «Bei Missachtung der Regeln können bis zu drei drohen.»
Ärger droht auch einer Floristin
Jahre
Gefängnis
aus Zürich. «Bis Donnerstag hatten wir einen Tisch mit Blumen zur Selbstbedienung
vor unserem Laden», so die Frau. Die Käufer hätten ihr Geld in ein Kässeli vor dem Laden gelegt. Nun aber habe sie einen Anruf von der Polizei erhalten. «Ich muss nun mit einer Anzeige rechnen.» Dionys Widmer erklärt: «Die Bestellungen können auch vor dem Laden abgeholt werden. Ein Selbstbedienungstisch mit einer Kasse ist aber nicht erlaubt.»
Beim Buchladen im Volkshaus in Zürich ist es möglich, bestellte Bücher mit Einzahlungsschein selbst abzuholen. Allerdings dürfen die Kunden hierfür nicht den Laden betreten. Laut BAG ist die Form des Verkaufes, wie es der Buchladen im Volkshaus macht, in Ordnung. Der Mindestabstand von zwei Metern ist in jedem Fall einzuhalten.