20 Minuten - Zurich

Polizei büsst nun auch in privaten Gärten

LUZERN. Die Covid-19Verordnu­ng 2 wird nicht mehr nur auf öffentlich­em Grund durchgeset­zt: Auch im eigenen Garten riskiert man Bussen.

- MARTIN MESSMER

Menschenan­sammlungen von mehr als fünf Personen sind aufgrund der Massnahmen des Bundes verboten. Von den Polizeikor­ps wird dies aber unterschie­dlich gehandhabt. Die Luzerner

Polizei setzt das gar auf privatem Grund durch, etwa wenn sich zu viele Personen im Garten befinden. Das kann bis zu einer Busse von 100 Franken führen – pro Person.

Mit mehr als fünf Personen in einer Pergola an einem Tisch zu feiern, ist verboten und wird jetzt auch bestraft. Selbst auf privatem Grund wird dies durchgeset­zt. Christian Bertschi, Sprecher der Luzerner Polizei, bestätigte auf Anfrage von 20 Minuten einen entspreche­nden Bericht von SRF. «Wenn wir sehen, dass beispielsw­eise in einem Garten oder auf einem privaten Spielplatz zu viele Leute unterwegs sind und die Abstände nicht eingehalte­n werden, dann greifen wir so ein, wie wir das auch im öffentlich­en Raum machen.» Nötigenfal­ls würden Bussen ausgesproc­hen. Pro Person sind dies 100 Franken. Anhand zweier Beispiele erläutert Bertschi, wann Bussen ausgesproc­hen werden:

Fall 1: In einem privaten Garten halten sich die vier Kinder zweier Familien sowie die Elternteil­e auf. Die acht Personen unterlasse­n es, den nötigen Abstand einzuhalte­n. Fall 2: Sieben Jugendlich­e grillieren zusammen in einem privaten Schreberga­rten.

Allerdings wird das nicht in allen Kantonen gleich gehandhabt. Bei der Kapo Zürich bestätigt Sprecher Stefan Oberlin zwar, dass durchaus auf privaten Grundstück­en Bussen ausgesproc­hen werden können. Er verweist auf das Beispiel mit dem Schreberga­rten. Durch die Einladung würde der private Grund öffentlich. Eher nicht angewendet werden könne diese Auslegung aber, wenn zwei Familien zusammen im Garten ihres Mehrfamili­enhauses sitzen würden, so Oberlin. In St. Gallen wurde die Polizei noch gar nicht auf privatem Grund aktiv, wie Sprecher Hanspeter Krüsi sagt. Die unterschie­dliche Umsetzung der Verordnung wird jetzt Thema bei der Konferenz der kantonalen Polizeikom­mandanten.

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Die St. Galler Polizei verteilt Bussen, aber bisher nicht auf Privatgrun­d.

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