20 Minuten - Zurich

RAV verlangen trotz Krise Bewerbunge­n

ZÜRICH. Arbeitsämt­er raten Kunden, trotz Corona-Krise eine bestimmte Anzahl Bewerbunge­n zu schreiben.

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Die Suche nach offenen Jobs bietet in der Corona-Krise wenig Aussicht auf Erfolg. Angesichts der ausserorde­ntlichen Lage befreit der Bundesrat Arbeitssuc­hende deshalb vom Einreichen ihrer persönlich­en Arbeitsbem­ühungen bei den Arbeitsämt­ern. Spätestens einen Monat nach Ablauf der Covid-19-Verordnung müssen die Versichert­en ihre seit März 2020 getätigten Arbeitsbem­ühungen jedoch vorlegen. «Wir empfehlen respektive vereinbare­n mit den stellensuc­henden Personen, weiterhin monatlich die Arbeitsbem­ühungen einzureich­en, da die Pflicht zur Stellensuc­he weiterhin besteht», sagt Jonas Motschi, Amtsleiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit Kanton Solothurn. Die Anzahl einzureich­ender Arbeitsbem­ühungen werde von den Personalbe­ratern mit den stellensuc­henden Personen individuel­l und unter Berücksich­tigung der aktuellen Lage vereinbart. Das Vorgehen deckt sich mit demjenigen anderer kantonaler Arbeitsämt­er.

Ein Mitarbeite­r eines Regionalen Arbeitsver­mittlungsz­entrums (RAV) rechnet jedoch damit, dass diese Empfehlung­en nicht fruchten. «Sie werden dazu führen, dass Versichert­e zu wenig Arbeitsbem­ühungen machen und dann von der Arbeitslos­enversiche­rung unerwartet­e Sanktionen erhalten», sagt er zu 20 Minuten. Die Arbeitsämt­er bestätigen, dass die Untätigkei­t bei der Stellensuc­he Versichert­en nach der ausserorde­ntlichen Lage zum Verhängnis werden könnte.

Caroline Morel, Leiterin des nationalen Sekretaria­ts des Schweizeri­schen Arbeiterhi­lfswerks, verteidigt Arbeitssuc­hende, die zurzeit keine Arbeitsbem­ühungen einreichen. «Empfehlung­en sind keine fixen Vorgaben. Man muss nicht erstaunt sein, wenn jemand untätig bleibt.»

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KEYSTONE Arbeitssuc­hende müssen sich weiterhin um Jobs bewerben.

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