RAV verlangen trotz Krise Bewerbungen
ZÜRICH. Arbeitsämter raten Kunden, trotz Corona-Krise eine bestimmte Anzahl Bewerbungen zu schreiben.
Die Suche nach offenen Jobs bietet in der Corona-Krise wenig Aussicht auf Erfolg. Angesichts der ausserordentlichen Lage befreit der Bundesrat Arbeitssuchende deshalb vom Einreichen ihrer persönlichen Arbeitsbemühungen bei den Arbeitsämtern. Spätestens einen Monat nach Ablauf der Covid-19-Verordnung müssen die Versicherten ihre seit März 2020 getätigten Arbeitsbemühungen jedoch vorlegen. «Wir empfehlen respektive vereinbaren mit den stellensuchenden Personen, weiterhin monatlich die Arbeitsbemühungen einzureichen, da die Pflicht zur Stellensuche weiterhin besteht», sagt Jonas Motschi, Amtsleiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit Kanton Solothurn. Die Anzahl einzureichender Arbeitsbemühungen werde von den Personalberatern mit den stellensuchenden Personen individuell und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage vereinbart. Das Vorgehen deckt sich mit demjenigen anderer kantonaler Arbeitsämter.
Ein Mitarbeiter eines Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) rechnet jedoch damit, dass diese Empfehlungen nicht fruchten. «Sie werden dazu führen, dass Versicherte zu wenig Arbeitsbemühungen machen und dann von der Arbeitslosenversicherung unerwartete Sanktionen erhalten», sagt er zu 20 Minuten. Die Arbeitsämter bestätigen, dass die Untätigkeit bei der Stellensuche Versicherten nach der ausserordentlichen Lage zum Verhängnis werden könnte.
Caroline Morel, Leiterin des nationalen Sekretariats des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks, verteidigt Arbeitssuchende, die zurzeit keine Arbeitsbemühungen einreichen. «Empfehlungen sind keine fixen Vorgaben. Man muss nicht erstaunt sein, wenn jemand untätig bleibt.»