20 Minuten - Zurich

Amnesty fordert Ende von Demo-Verbot

ZÜRICH. Die Grundrecht­e seien in der Corona-Krise zu stark eingeschrä­nkt, sagt Amnesty Schweiz – und fordert eine Lockerung des Demonstrat­ionsverbot­s.

- NOAH KNÜSEL

Zurzeit sind Menschenan­sammlungen mit mehr als fünf Personen verboten. Viele Kantone gehen deshalb strikt gegen jegliche Arten von Kundgebung­en vor, auch wenn die Abstandsre­geln eingehalte­n werden. Nun verlangt Amnesty Schweiz vom Bundesrat, die Bestimmung­en zu Demonstrat­ionen zu lockern und sie den restlichen Massnahmen anzupassen.

Zur Corona-Bekämpfung hat der Bundesrat auch Grundrecht­e eingeschrä­nkt. So gilt ein Versammlun­gs- und Veranstalt­ungsverbot, betroffen sind auch politische Kundgebung­en.

Wie genau das Verbot umgesetzt werden soll, ist aber unklar. Für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind Kundgebung­en möglich. Ein Sprecher zum «Tages-Anzeiger»: «Denkbar sind alle Formen von politische­n Äusserunge­n, bei denen es zu keinen Ansammlung­en kommt.» Gegenüber 20 Minuten bekräftigt­e das BAG dies. Trotz der Haltung des Bundes gingen einige Kantone am 1. Mai strikt gegen Demonstrie­rende vor, so Bern oder Zürich. Karin Rykart, die Zürcher Sicherheit­svorsteher­in,

begründete das damit, dass man durch die Definition in der Bundesvero­rdnung «nur wenig Spielraum» habe.

Für Amnesty Schweiz gehen die Einschränk­ungen zu weit. Weil die Verordnung unterschie­dlich angewandt werde, schiesse man teilweise über das Ziel hinaus, sagt AmnestyJur­istin Alicia Giraudel. Die Organisati­on fordert vom Bundesrat, dass die Lockerunge­n vom 11. Mai auch für öffentlich­e Meinungsäu­sserungen gelten. Giraudel: «Wenn die Leute mit zwei Metern Abstand zueinander sitzen dürfen, sollen sie auch mit zwei Metern Abstand demonstrie­ren können.» Man wolle aber nicht, dass plötzlich grosse Züge durch die Strassen ziehen, betont Giraudel.

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