Geld abgebucht, aber Hotel war nicht offen
ZÜRICH. 361 Euro für eine nicht erbrachte Leistung: Ein 20-Minuten-Leser, ein Hotel und Booking.com im Clinch.
20-Minuten-Leser J.* ist «masslos enttäuscht»: Ende April wollten er und seine Frau ihr Hochzeitsjubiläum in einem 5-Stern-Hotel in Barcelona feiern, das sie über Booking.com gefunden hatten. Wegen der Krise fiel die Reise aus. Obwohl das Hotel zu war, zog es ihm am Tag des geplanten Check-in den Betrag von 361 Euro von der Kreditkarte ab, wie J. zu 20 Minuten sagt. Seither kämpfte er um sein Geld. Das Hotel wollte die Nichtleistung nicht erstatten und bot nur eine Verschiebung der Reise an. Die Online-Buchungsplattform behauptete, der Kunde hätte sich selbst um eine Stornierung kümmern müssen, wenn das Hotel zu sei. J.: «Booking.com schiebt das Problem aufs Hotel oder den Kunden ab. Ich hätte mir erhofft, dass sie mit ihrer Marktmacht das Geld herausrücken.» J. ist kein Einzelfall. Auf dem Facebook-Account von
Booking.com finden sich zahlreiche Kommentare zum gleichen Problem.
Für Martin Steiger ist der Fall klar: J. habe gute Chancen, erfolgreich gegen Booking vorzugehen. «Wenn das Hotel die Leistung nicht erbringen durfte, kann J. das Geld zurückverlangen», so der Anwalt und ITExperte. Weil Booking.com aber den Sitz in den Niederlanden hat, müsste er das Unternehmen in Amsterdam einklagen. Mittlerweile ist das aber nicht mehr nötig. Kurz nachdem 20Minuten bei Booking. com angefragt hatte, meldete es sich bei J. und versprach ihm eine vollständige Rückerstattung. Gegenüber 20 Minuten schreibt eine Booking-Sprecherin: «In diesem Fall haben wir aufgrund der Unklarheit, ob die Unterkunft in der Lage war, den Gast unterzubringen oder nicht, aus Kulanz eine vollständige Rückerstattung dieser Reservierung angeboten, die der Kunde akzeptiert hat.» Booking.com stehe stets rund um die Uhr zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Unterstützung zu leisten.