Bundesanwalt muss sich vor Gerichtskommission erklären
BERN. Gegen Bundesanwalt Michael Lauber wird ein Amtsenthebungsverfahren geprüft. Das entschied die Gerichtskommission von National- und Ständerat.
Die Gerichtskommission von National- und Ständerat prüft ein Amtsenthebungsverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber. Das hat sie gestern entschieden. Lauber soll am 20. Mai von der Kommission angehört werden. Lauber war im vergangenen Herbst vom Parlament im Amt bestätigt worden. Seine Wiederwahl war heftig umstritten gewesen. Grund dafür waren nicht dokumentierte Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino zu einem Zeitpunkt, zu dem die Bundesanwaltschaft verschiedene Verfahren gegen den Weltfussballverband führte. Die Gerichtskommission hatte sich damals gegen Laubers Wiederwahl ausgesprochen.
Die Ausgangslage ist heute nicht mehr die gleiche. Ein von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) durchgeführtes Disziplinarverfahren ist inzwischen zu einem vernichtenden Urteil gekommen. In ihrem im März veröffentlichten Bericht wirft sie Lauber vor, verschiedene Amtspflichten verletzt zu haben. Er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die ABBA-Untersuchung behindert. Zudem zeige sich der Bundesanwalt uneinsichtig, und er habe im Kern ein falsches Berufsverständnis. In der Summe seien dies erhebliche Pflichtverletzungen. Gegen die von der AB-BA ausgesprochene Lohnkürzung hat Lauber Beschwerde erhoben. Er bestreitet die Disziplinarverfügung auch inhaltlich.