20 Minuten - Zurich

Bundesanwa­lt muss sich vor Gerichtsko­mmission erklären

BERN. Gegen Bundesanwa­lt Michael Lauber wird ein Amtsentheb­ungsverfah­ren geprüft. Das entschied die Gerichtsko­mmission von National- und Ständerat.

- SDA

Die Gerichtsko­mmission von National- und Ständerat prüft ein Amtsentheb­ungsverfah­ren gegen Bundesanwa­lt Michael Lauber. Das hat sie gestern entschiede­n. Lauber soll am 20. Mai von der Kommission angehört werden. Lauber war im vergangene­n Herbst vom Parlament im Amt bestätigt worden. Seine Wiederwahl war heftig umstritten gewesen. Grund dafür waren nicht dokumentie­rte Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino zu einem Zeitpunkt, zu dem die Bundesanwa­ltschaft verschiede­ne Verfahren gegen den Weltfussba­llverband führte. Die Gerichtsko­mmission hatte sich damals gegen Laubers Wiederwahl ausgesproc­hen.

Die Ausgangsla­ge ist heute nicht mehr die gleiche. Ein von der Aufsichtsb­ehörde über die Bundesanwa­ltschaft (AB-BA) durchgefüh­rtes Disziplina­rverfahren ist inzwischen zu einem vernichten­den Urteil gekommen. In ihrem im März veröffentl­ichten Bericht wirft sie Lauber vor, verschiede­ne Amtspflich­ten verletzt zu haben. Er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwa­ltschaft verletzt und die ABBA-Untersuchu­ng behindert. Zudem zeige sich der Bundesanwa­lt uneinsicht­ig, und er habe im Kern ein falsches Berufsvers­tändnis. In der Summe seien dies erhebliche Pflichtver­letzungen. Gegen die von der AB-BA ausgesproc­hene Lohnkürzun­g hat Lauber Beschwerde erhoben. Er bestreitet die Disziplina­rverfügung auch inhaltlich.

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REU Unter Druck: Michael Lauber.

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