Am Wochenende werden Grenzkontrollen gelockert
BERN. Schon ab diesem Wochenende sollen bestimmte Personen einfacher die Grenze passieren dürfen. Hier die wichtigsten Antworten.
■ Binationale Paare dürfen rüber
■ «Einkauf ist kein triftiger Grund»
■ «Macht Ferien in der Schweiz»
■ Grenze zu Italien bleibt zu
Wer kann ab diesem Wochenende über die Grenze?
Laut Mario Gattiker, Direktor des Staatssekretariats für Migration, sucht man mit den Nachbarn eine Lösung, damit Angehörige bei Anlässen wie Hochzeiten oder Begräbnissen die
Grenze passieren können. Auch binationale und unverheiratete Paare sollen sich wieder treffen dürfen. Ebenfalls können Zweitwohnungsbesitzer bereits in den nächsten Tagen auf eine Lockerung hoffen.
Wie werden diese Personen kontrolliert?
Die Kontrollen sollten möglichst unbürokratisch vonstattengehen, so Bundesrätin Karin Keller-Sutter gestern. Um etwa zu beweisen, dass unverheiratete und nicht registrierte Partner einander besuchen gehen, reicht eine Selbstdeklaration. Wichtig sei aber, dass es sich dabei um eine gefestigte Beziehung handle. Keller-Sutter: «Wenn man sich nur einmal getroffen oder auf Facebook gesehen hat, reicht das noch nicht.»
Kann ich vor dem 15. Juni in Deutschland einkaufen?
«Nein», so Keller-Sutter. Nach Deutschland zu fahren, um einzukaufen, sei kein triftiger Grund. Sie bittet die Schweizer, im Land zu bleiben und so den inländischen Tourismus und die Wirtschaft zu fördern.
Was ist mit Italien?
Italien ist von den vorgesehenen Grenzlockerungen noch ausgenommen. Über Lockerungen an der schweizerisch-italienischen Grenze soll erst bei einem dritten Lockerungsschritt diskutiert werden.
Sind ab dem 15. Juni Reisen nach Deutschland, Frankreich oder Österreich ohne Einschränkungen möglich?
Auch wenn die Grenzen ab dem 15. Juni offen seien, müsse man mit Auflagen bei der Einreise rechnen.