Dieses Take-away-Regal kostet Floristin 1320 Franken
SCHMIEDRUED. Weil sie ein Selbstbedienungsregal offen liess, erhielt Manuela Achermann eine Busse und einen Strafbefehl. Sie fühle sich wie eine Schwerverbrecherin.
Während des Lockdown schloss sie ihr Atelier Shabby Home. Wie es die Covid-19-Verordnung des Bundes verlangte. Das Selbstbedienungsregal mit Blumen und Deko vor dem Laden liess Manuela Achermann (39) aber geöffnet. Als am 3. April die Polizei vor der Tür ihres Ladens in Schmiedrued AG stand und die Schliessung des Regals forderte, tat sie dies sofort. Trotzdem wird es für die Floristin nun teuer: Diese Woche erhielt sie einen Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft. Neben 500 Fr. Busse muss sie 800 Fr. Strafbefehlsgebühr und 20 Franken Polizeikosten begleichen. Und es droht ein Eintrag im Strafregister – Achermann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Fr. verurteilt.
Die 1320 Franken sind für die dreifache Mutter happig: «Mein Atelier ist nur zwei Tage die Woche geöffnet und mehr Hobby als Einnahmequelle. Ich kann den Betrag nur in Raten abzahlen.» Den Strafbefehl findet sie übertrieben. «Es fühlt sich an, als wäre ich eine
Schwerverbrecherin.»
Die Aargauer Staatsanwaltschaft hält daran fest. Sprecherin Fiona Strebel sagt: «Am 3. April galt, gestützt auf die Covid-19-Verordnung, dass sämtliche öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die für die Deckung des alltäglichen Lebensbedarfs nicht zwingend notwendig sind, geschlossen waren.» Achermann kann den Strafbefehl innert zehn Tagen anfechten, dann wird er rechtskräftig.