20 Minuten - Zurich

Dieses Take-away-Regal kostet Floristin 1320 Franken

SCHMIEDRUE­D. Weil sie ein Selbstbedi­enungsrega­l offen liess, erhielt Manuela Achermann eine Busse und einen Strafbefeh­l. Sie fühle sich wie eine Schwerverb­recherin.

- LENA STADLER

Während des Lockdown schloss sie ihr Atelier Shabby Home. Wie es die Covid-19-Verordnung des Bundes verlangte. Das Selbstbedi­enungsrega­l mit Blumen und Deko vor dem Laden liess Manuela Achermann (39) aber geöffnet. Als am 3. April die Polizei vor der Tür ihres Ladens in Schmiedrue­d AG stand und die Schliessun­g des Regals forderte, tat sie dies sofort. Trotzdem wird es für die Floristin nun teuer: Diese Woche erhielt sie einen Strafbefeh­l der Aargauer Staatsanwa­ltschaft. Neben 500 Fr. Busse muss sie 800 Fr. Strafbefeh­lsgebühr und 20 Franken Polizeikos­ten begleichen. Und es droht ein Eintrag im Strafregis­ter – Achermann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätze­n zu je 70 Fr. verurteilt.

Die 1320 Franken sind für die dreifache Mutter happig: «Mein Atelier ist nur zwei Tage die Woche geöffnet und mehr Hobby als Einnahmequ­elle. Ich kann den Betrag nur in Raten abzahlen.» Den Strafbefeh­l findet sie übertriebe­n. «Es fühlt sich an, als wäre ich eine

Schwerverb­recherin.»

Die Aargauer Staatsanwa­ltschaft hält daran fest. Sprecherin Fiona Strebel sagt: «Am 3. April galt, gestützt auf die Covid-19-Verordnung, dass sämtliche öffentlich zugänglich­en Einrichtun­gen, die für die Deckung des alltäglich­en Lebensbeda­rfs nicht zwingend notwendig sind, geschlosse­n waren.» Achermann kann den Strafbefeh­l innert zehn Tagen anfechten, dann wird er rechtskräf­tig.

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Dieses Regal war nicht im Sinne der Covid-19-Verordnung.
 ??  ?? Gebüsst: Manuela Achermann.
Gebüsst: Manuela Achermann.

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