Grenzshopping: Busse ja, Ware abgeben nein
BERN. Einige möchten schnellstmöglich wieder in Deutschland einkaufen. 20 Minuten beantwortet die wichtigsten Fragen.
Mit der Lockerung der Grenzkontrollen wächst die Lust aufs Einkaufen ennet der Grenze. Wer allerdings zu früh zum Shopping ins Ausland fährt, risikiert eine Busse von 100
Franken. Zudem werden keine Ausfuhrkassenzettel durch den Zoll abgestempelt. Aber: Wer mit vollen Taschen erwischt wird, darf die gekaufte Ware trotzdem behalten.
Die angekündigten Lockerungen bei den Grenzkontrollen wecken die Lust auf den Einkauf ennet der Grenze: «Ich lasse mir nicht länger vorschreiben, wo ich mein Geld ausgeben darf», schrieb etwa ein Leser. 20 Minuten beantwortet die wichtigsten Fragen, die jetzt auftauchen könnten.
Was passiert, wenn ich am Wochenende in Deutschland einkaufen gehe?
Matthias Simmen, Pressesprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung, sagt klar: «Stand jetzt bleibt es beim Verbot von Fahrten ins Ausland, die einzig dem Einkaufstourismus dienen.» Verboten ist schon die Einreise nach Deutschland – es wird dort noch systematisch jeder Einreisende kontrolliert.
Was passiert, wenn Einkaufstouristen erwischt werden?
Laut Simmen wird gebüsst, wenn festgestellt wird, dass Waren eingeführt werden und dass die Reise nur zu diesem Zweck unternommen wurde. Die Busse: 100 Franken.
Dürfen Personen, die erwischt werden, die Einkäufe behalten?
Die Waren dürfen behalten werden, es gelten die üblichen Zollbestimmungen: Mitgeführte Waren sind ab einem Wert von 300 Franken mehrwertsteuerpflichtig, dazu kommen Zölle auf Lebensmittel, Tabak, Alkohol und Treibstoff.
Werden an der Grenze sämtliche Autos kontrolliert?
Nein. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat bereits am Montag von systematischen Kontrollen auf Stichproben gewechselt. Aber grundsätzlich ist es möglich, dass auch bei der Ausreise aus der Schweiz kontrolliert wird.
Ich bin mit einer Ausnahmebewilligung legal nach Deutschland gereist. Darf ich auf dem Rückweg noch einkaufen?
Wer legal nach Deutschland und wieder in die Schweiz fährt und einzelne Produkte mitbringt, muss wohl kaum mit
einer Busse rechnen.
Kann ich die Mehrwertsteuer wie üblich zurückfordern?
Für Einkäufe in Deutschland werden zurzeit grundsätzlich keine Ausfuhrkassenzettel durch den deutschen Zoll abgestempelt.