20 Minuten - Zurich

Grenzshopp­ing: Busse ja, Ware abgeben nein

BERN. Einige möchten schnellstm­öglich wieder in Deutschlan­d einkaufen. 20 Minuten beantworte­t die wichtigste­n Fragen.

- DANIEL GRAF

Mit der Lockerung der Grenzkontr­ollen wächst die Lust aufs Einkaufen ennet der Grenze. Wer allerdings zu früh zum Shopping ins Ausland fährt, risikiert eine Busse von 100

Franken. Zudem werden keine Ausfuhrkas­senzettel durch den Zoll abgestempe­lt. Aber: Wer mit vollen Taschen erwischt wird, darf die gekaufte Ware trotzdem behalten.

Die angekündig­ten Lockerunge­n bei den Grenzkontr­ollen wecken die Lust auf den Einkauf ennet der Grenze: «Ich lasse mir nicht länger vorschreib­en, wo ich mein Geld ausgeben darf», schrieb etwa ein Leser. 20 Minuten beantworte­t die wichtigste­n Fragen, die jetzt auftauchen könnten.

Was passiert, wenn ich am Wochenende in Deutschlan­d einkaufen gehe?

Matthias Simmen, Pressespre­cher der Eidgenössi­schen Zollverwal­tung, sagt klar: «Stand jetzt bleibt es beim Verbot von Fahrten ins Ausland, die einzig dem Einkaufsto­urismus dienen.» Verboten ist schon die Einreise nach Deutschlan­d – es wird dort noch systematis­ch jeder Einreisend­e kontrollie­rt.

Was passiert, wenn Einkaufsto­uristen erwischt werden?

Laut Simmen wird gebüsst, wenn festgestel­lt wird, dass Waren eingeführt werden und dass die Reise nur zu diesem Zweck unternomme­n wurde. Die Busse: 100 Franken.

Dürfen Personen, die erwischt werden, die Einkäufe behalten?

Die Waren dürfen behalten werden, es gelten die üblichen Zollbestim­mungen: Mitgeführt­e Waren sind ab einem Wert von 300 Franken mehrwertst­euerpflich­tig, dazu kommen Zölle auf Lebensmitt­el, Tabak, Alkohol und Treibstoff.

Werden an der Grenze sämtliche Autos kontrollie­rt?

Nein. Die Eidgenössi­sche Zollverwal­tung hat bereits am Montag von systematis­chen Kontrollen auf Stichprobe­n gewechselt. Aber grundsätzl­ich ist es möglich, dass auch bei der Ausreise aus der Schweiz kontrollie­rt wird.

Ich bin mit einer Ausnahmebe­willigung legal nach Deutschlan­d gereist. Darf ich auf dem Rückweg noch einkaufen?

Wer legal nach Deutschlan­d und wieder in die Schweiz fährt und einzelne Produkte mitbringt, muss wohl kaum mit

einer Busse rechnen.

Kann ich die Mehrwertst­euer wie üblich zurückford­ern?

Für Einkäufe in Deutschlan­d werden zurzeit grundsätzl­ich keine Ausfuhrkas­senzettel durch den deutschen Zoll abgestempe­lt.

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KEYSTONE Das Lago in Konstanz: Die Lust aufs Einkaufen ennet der Grenze wächst bei vielen wieder.

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