20 Minuten - Zurich

Mr. Corona darf endlich in den Ruhestand

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30 statt 5 Personen

Das Versammlun­gsverbot im öffentlich­en Raum, namentlich auf öffentlich­en Plätzen, auf Spazierweg­en und in Parkanlage­n, wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher 5 auf 30 Personen erhöht. Unterschri­ftensammlu­ngen im öffentlich­en Raum sind ab dem 1. Juni wieder zulässig.

Ferienlage­r möglich

Im Sommer finden zahlreiche Lager mit Kindern und Jugendlich­en statt. Viele Gemeinden organisier­en zudem während der Ferien Tagesstruk­turen. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entspreche­nden Schutzkonz­epten möglich. Kinder und Jugendlich­e sollen die Tage möglichst in gleich bleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmen­den, zudem müssen Präsenzlis­ten geführt werden.

Grenzen

Ab dem 6. Juli soll man voraussich­tlich wieder im ganzen Schengenra­um reisen können, wenn es die epidemisch­e Lage zulässt. Die Grenzkontr­ollen zwischen Deutschlan­d, Österreich und Frankreich sollen wie angekündig­t schon am 15. Juni fallen. Offen lässt der Bundesrat, wann er die Grenze gegenüber Italien öffnen will.

Sportveran­staltungen

Für Sportveran­staltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstalt­ungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkont­akt wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussich­tlich bis zum 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsb­etrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränk­ung der Gruppengrö­sse wieder erlaubt. Mehr dazu im Sport auf Seite 19.

Bergbahnen, Badis und Zoos öffnen

Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplä­tze und touristisc­he Angebote wie Rodelbahne­n oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene und Abstandsre­geln wie im öffentlich­en Verkehr. Alle Unterhaltu­ngs und Freizeitbe­triebe wie Casinos, Freizeitpa­rks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäd­er und Wellnessan­lagen. Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetr­iebe und Angebote der Prostituti­on wieder öffnen.

Veranstalt­ungen mit bis zu 300 Personen

Ab dem 6. Juni sind private und öffentlich­e Veranstalt­ungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienan­lässe, Messen, Konzerte, Theatervor­stellungen oder Filmvorfüh­rungen, aber auch politische und zivilgesel­lschaftlic­he Kundgebung­en.

Restaurant­s und Clubs

Ab dem 6. Juni wird die Beschränku­ng der Gruppengrö­sse auf vier Personen aufgehoben, Aktivitäte­n wie Billard oder Livemusik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfol­gung von Kontakten sicherstel­len, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflicht­et, die Kontaktdat­en eines Gastes pro Tisch aufzunehme­n. Die Konsumatio­n erfolgt weiterhin sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternach­t schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlis­ten führen, und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.

Präsenzunt­erricht an Schulen

In Mittel, Berufs und Hochschule­n (Sekundarst­ufe II, Tertiärstu­fe und Weiterbild­ung) ist ab dem 6. Juni wieder Präsenzunt­erricht erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenomme­n wird, entscheide­n die Kantone oder die Bildungsin­stitutione­n. Die Empfehlung­en zu Homeoffice bleiben bestehen.

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