Mr. Corona darf endlich in den Ruhestand
30 statt 5 Personen
Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher 5 auf 30 Personen erhöht. Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum sind ab dem 1. Juni wieder zulässig.
Ferienlager möglich
Im Sommer finden zahlreiche Lager mit Kindern und Jugendlichen statt. Viele Gemeinden organisieren zudem während der Ferien Tagesstrukturen. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleich bleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden.
Grenzen
Ab dem 6. Juli soll man voraussichtlich wieder im ganzen Schengenraum reisen können, wenn es die epidemische Lage zulässt. Die Grenzkontrollen zwischen Deutschland, Österreich und Frankreich sollen wie angekündigt schon am 15. Juni fallen. Offen lässt der Bundesrat, wann er die Grenze gegenüber Italien öffnen will.
Sportveranstaltungen
Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis zum 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Mehr dazu im Sport auf Seite 19.
Bergbahnen, Badis und Zoos öffnen
Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen.
Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen
Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.
Restaurants und Clubs
Ab dem 6. Juni wird die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, Aktivitäten wie Billard oder Livemusik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen, und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.
Präsenzunterricht an Schulen
In Mittel, Berufs und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ist ab dem 6. Juni wieder Präsenzunterricht erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Die Empfehlungen zu Homeoffice bleiben bestehen.