Corona-Zuschlag in Beiz: Fair oder ungerecht?
BERN. Um die Mehrkosten für Hygienemassnahmen zu decken, erheben manche Beizen nun einen Zuschlag. Nicht alle haben dafür Verständnis.
Seit der Wiederöffnung der Restaurants kann die Rechnung zur bösen Überraschung werden: Manche Wirte verrechnen neu einen Corona-Zuschlag. So berichten zwei Freunde gegenüber «24 Heures», sie hätten in einer Beiz am Genfersee zwei Franken an die Kosten des Desinfektionsmittels zahlen müssen.
Auch ein auf Sushi spezialisiertes Restaurant in Zürich erhebt zwei Franken Zuschlag, wie ein Leser-Reporter berichtet. «Zwei Franken pro Person erachten wir als fairen Betrag. Die Corona-Krise war sehr einschneidend für unser Familienunternehmen, aber so müssen wir die Preise nicht erhöhen», sagt die Geschäftsführerin. Mit dem Zuschlag will sie die Investitionen für die Trennwände und das Schutzmaterial decken. «Wichtig ist mir, dass die Gäste über den Zuschlag informiert sind», sagt sie. Die Gäste würden Verständnis zeigen.
Preisüberwacher Stefan Meierhans sagt auf Anfrage, dass auch im Bereich Gastronomie der freie Markt und Wettbewerb gelte. «Die Zuschläge sind nicht unzulässig, allerdings wenig sympathisch», so Meierhans. «Der Wirt muss jedoch in geeigneter Weise auf diesen Zuschlag hinweisen.» Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, sagt: «Es geht nicht, dass man den Gast erst bei der Rechnung über den
Zuschlag informiert. Er hat dann das Recht, die Bezahlung der Gebühr zu verweigern.»
Gastro Suisse gibt keine entsprechende Empfehlung ab: «Jeder gastgewerbliche Unternehmer ist für seine
Preisgestaltung selber verantwortlich.» Eine Umfrage des Verbands zeige aber, dass rund 87 Prozent der Gastrobetriebe die Mehrkosten selber tragen würden, obwohl sie derzeit Verluste schrieben.