Hofschlachtung erlaubt: Experten wollen neues Label
BERN. Tiere dürfen künftig direkt auf dem Hof oder der Weide betäubt und getötet werden. Bio Suisse würde ein entsprechendes Label begrüssen.
Gemäss dem Entscheid des Bundesrats müssen Tiere für die Tötung nicht mehr zwingend zu einem Schlachthof gefahren werden. Der Tierhalter braucht für die Hofschlachtung eine Bewilligung des Kantons. Bei der Weideschlachtung ist zudem die Anwesenheit eines Veterinärs vorgeschrieben. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Damit soll den Tieren unnötiger Stress durch den Transport und die ungewohnte Umgebung im Schlachthof erspart werden. Zur Einhaltung der Hygienestandards soll das Fleisch jedoch nach wie vor dort weiterbearbeitet werden.
Bei der Organisation Bio Suisse unterstützt man die neue Verordnung. «Die Hofund Weideschlachtung ist eine wichtige Massnahme zur Steigerung des Tierwohls», so Sprecher David Herrmann. «Bauern haben zu ihren Tieren auch eine Beziehung aufgebaut. Es ist deshalb auch für sie schön, wenn sie ihren Tieren einen würdevollen Abschied in gewohnter Umgebung ermöglichen können.» In der BioBewegung gebe es einige Akteure, die auf die Gründung eines Labels Hofschlachtung Schweiz hinarbeiteten.
Mike Egger, SVPNationalrat und gelernter Fleischfachmann, steht diesem Argument hingegen kritisch gegenüber. «Es ist klar, dass sich Stresshormone negativ auf die Fleischqualität auswirken. Dafür braucht es aber nicht zwingend eine Weide oder Hofschlachtung.» Die Verantwortlichen der Schlachtbetriebe seien bereits heute auf dieses Thema sensibilisiert und müssen wiederkehrende Ausbildungen absolvieren. Weiter kämen beruhigende Massnahmen wie Warteboxen, Sprühregen oder Licht zum Einsatz.