Jagd auf Pädophile mit Fake-Bildern
BERN. In Deutschland überführen Ermittler mit künstlich generierten Kinderpornos Pädophile. In der Schweiz ist das noch verboten, doch das soll sich ändern.
Seit Mitte März dürfen Fahnder in Deutschland auf Kinderpornografie zurückgreifen, um Pädophile zu erwischen. Das verwendete Material ist allerdings künstlich hergestellt. Es soll genutzt werden, damit sich Ermittler etwa in einschlägige DarknetForen einschleichen und das Vertrauen der Täter gewinnen können, wie «Zeit online» schreibt. Die Herstellung des Materials ist dank künstlicher Intelligenz problemlos möglich – es braucht aber meist echtes Material dafür, das dann verfremdet wird.
«Wir müssen mit unseren Ermittlern auf den einschlägigen Foren und Boards aktiv sein», erklärt Thomas Goger, Oberstaatsanwalt und führender Kopf bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern. Um Zugang zu den Foren zu erhalten, müssen Neulinge eine sogenannte Keuschheitsprobe bestehen, also selbst Missbrauchsdarstellungen hochladen. Goger: «Da müssen sie vielleicht die Tageszeitung mit ins Bild halten, um zu beweisen, dass es aktuelles und neues Material ist.»
In der Schweiz ist diese Praxis verboten. «Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür. Das Erstellen und Verbreiten von solchem Material verstösst explizit gegen den geltenden Artikel zu verbotener Pornografie im Strafgesetzbuch», so Florian
Näf, Sprecher des Bundesamtes für Polizei Fedpol. Laut Stefan Blättler, Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS), wäre es jedoch wünschenswert, wenn sich das ändern würde: «Die KKPKS begrüsst Instrumente, mit denen diese Straftaten verfolgt und weitere verhindert werden können.» Im Rahmen der Revision der Strafprozessordnung seien entsprechende Überlegungen eingebracht worden.