So umgehen Beizen die Corona-Abstandsregel
EBIKON. Statt 1,5 Meter nur 3 Zentimeter Abstand in einer Beiz? Ja, das geht.
«Um unseren Tisch verlassen zu können, mussten andere Gäste aufstehen»: Beim Mittagessen im Ebikoner Restaurant Schweizerheim wurde LeserReporter Christian Tiszberger kürzlich aufgrund des Sicherheitsabstandes ganz unwohl. Er verliess die Beiz und benachrichtigte die Gewerbepolizei des Kantons Luzern. Diese sieht aber keinen Handlungsbedarf: «Das Schweizerheim hat sich an die geltenden Bestimmungen gehalten, da die Kontaktdaten aufgenommen werden», sagt Urs Renggli, Chef der Gastgewerbepolizei Luzern. Was vielen nicht bekannt ist: Die Abstandsvorschriften müssen nicht in jedem Restaurant eingehalten werden.
Das Schutzkonzept des Gastronomieverbands Gastro Suisse sieht den Mindestabstand von 1,5 Metern von Tischkante zu Tischkante vor. Ein Schlupfloch bietet aber die Verordnung zur Bekämpfung der Epidemie: «Können (...) wegen örtlicher Gegebenheiten oder aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen (...) weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen
ergriffen werden, so muss die Erhebung von Kontaktdaten der anwesenden Personen (...) vorgesehen werden.» Wirtschaftliche Gründe für die fehlende Distanz macht auch das Schweizerheim geltend: «Mit den Abstandsregeln reicht unser Platz nur für 60 Prozent der Sitzplätze», so Pius Suter. Die Folgen wären neben Kurzarbeit auch Entlassungen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt, dass Gastrobetriebe derzeit diese Möglichkeit haben, es beobachte aber laufend die epidemiologische Entwicklung.