Läden toben wegen «Willkür»-Liste des BAG
BERN. Kerzen ja, Glühbirnen nein, Socken ja, Hosen nein: Die neuen Corona-Regeln des Bundes sorgen bei Detailhändlern und Kunden für Verwirrung und Unmut.
Unterhosen ja, Hosen nein: Die BAG-Liste der «Güter des täglichen Bedarfs», die ab Montag noch verkauft werden dürfen, löst bei Läden und Kunden riesiges Unverständnis aus. Das Gewerbe kritisiert die «Willkür» scharf, Kantone sind unsicher und Kunden völlig verwirrt. Läden bieten nun kurzfristig teils hohe Lockdown-Rabatte an und rechnen mit einem Ansturm.
Der Entscheid des Bundesrats, dass Läden nur noch Dinge für den täglichen Gebrauch verkaufen dürfen, sorgt für Verwirrung. Das BAG listet in einem Anhang zur Corona-Verordnung auf, was verkauft werden darf und was nicht. So dürfen Geschirr und Besteck sowie «Kochutensilien» verkauft werden, ebenso Parfüm, Blumen und Gartenbedarf. Kleider dürfen nicht angeboten werden – Socken und Unterhosen aber schon.
Daniel Wagmann, Besitzer eines Küchenladens im Kanton Solothurn, fragt sich: «Wieso soll eine Parfümerie offen haben dürfen, aber wir dürfen keine Glühbirnen verkaufen? Das entzieht sich jeder Logik.» Für ihn ist klar: «Wenn der Bund schon einen Lockdown macht, dann richtig. So macht er es für uns Detailhändler im Non-Food-Bereich nur noch schwieriger.» Erschwerend hinzu kommen teils föderalistische Regeln. So haben der Aargau und Solothurn die Läden schon Ende Dezember geschlossen und detaillierte Listen erstellt, was noch verkauft werden darf. Diese müssen sie nun wieder revidieren.
Christa Markwalder, FDPNationalrätin
und Präsidentin der Swiss Retail Federation, mahnt: «Es drohen wieder absurde Situationen wie im Frühling. Damals wurde eines unserer Mitglieder verzeigt, weil es Basilikum im Töpfchen verkauft hatte, was als Topfpflanze angesehen wurde. Basilikum im Beutel hingegen war ein erlaubtes Gewürz.» Die unklaren Vorgaben und eine gewisse «Willkür» bei der Auswahl der Produkte, die noch verkauft werden dürfen, sorgten auch jetzt wieder für Verwirrung und Unsicherheit.
BAG-Rechtsexperte Mike Schüpbach begründet die Regelungen so: «Der Bundesrat hat diese in enger Absprache mit den Verbänden und den Kantonen beschlossen. Es ist ein Kompromiss. Das kann für gewisse Personen widersprüchlich sein.»