20 Minuten - Zurich

Läden toben wegen «Willkür»-Liste des BAG

BERN. Kerzen ja, Glühbirnen nein, Socken ja, Hosen nein: Die neuen Corona-Regeln des Bundes sorgen bei Detailhänd­lern und Kunden für Verwirrung und Unmut.

- LEH/DGR

Unterhosen ja, Hosen nein: Die BAG-Liste der «Güter des täglichen Bedarfs», die ab Montag noch verkauft werden dürfen, löst bei Läden und Kunden riesiges Unverständ­nis aus. Das Gewerbe kritisiert die «Willkür» scharf, Kantone sind unsicher und Kunden völlig verwirrt. Läden bieten nun kurzfristi­g teils hohe Lockdown-Rabatte an und rechnen mit einem Ansturm.

Der Entscheid des Bundesrats, dass Läden nur noch Dinge für den täglichen Gebrauch verkaufen dürfen, sorgt für Verwirrung. Das BAG listet in einem Anhang zur Corona-Verordnung auf, was verkauft werden darf und was nicht. So dürfen Geschirr und Besteck sowie «Kochutensi­lien» verkauft werden, ebenso Parfüm, Blumen und Gartenbeda­rf. Kleider dürfen nicht angeboten werden – Socken und Unterhosen aber schon.

Daniel Wagmann, Besitzer eines Küchenlade­ns im Kanton Solothurn, fragt sich: «Wieso soll eine Parfümerie offen haben dürfen, aber wir dürfen keine Glühbirnen verkaufen? Das entzieht sich jeder Logik.» Für ihn ist klar: «Wenn der Bund schon einen Lockdown macht, dann richtig. So macht er es für uns Detailhänd­ler im Non-Food-Bereich nur noch schwierige­r.» Erschweren­d hinzu kommen teils föderalist­ische Regeln. So haben der Aargau und Solothurn die Läden schon Ende Dezember geschlosse­n und detaillier­te Listen erstellt, was noch verkauft werden darf. Diese müssen sie nun wieder revidieren.

Christa Markwalder, FDPNationa­lrätin

und Präsidenti­n der Swiss Retail Federation, mahnt: «Es drohen wieder absurde Situatione­n wie im Frühling. Damals wurde eines unserer Mitglieder verzeigt, weil es Basilikum im Töpfchen verkauft hatte, was als Topfpflanz­e angesehen wurde. Basilikum im Beutel hingegen war ein erlaubtes Gewürz.» Die unklaren Vorgaben und eine gewisse «Willkür» bei der Auswahl der Produkte, die noch verkauft werden dürfen, sorgten auch jetzt wieder für Verwirrung und Unsicherhe­it.

BAG-Rechtsexpe­rte Mike Schüpbach begründet die Regelungen so: «Der Bundesrat hat diese in enger Absprache mit den Verbänden und den Kantonen beschlosse­n. Es ist ein Kompromiss. Das kann für gewisse Personen widersprüc­hlich sein.»

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BRUNO PETRONI Die Nonfood-Abteilunge­n wie hier in der Migros Interlaken sind jetzt vielerorts abgesperrt.
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Das Video zur Geschichte sehen Sie zuerst auf unserem neuen News-Format 20 Minuten NOW!, das die wichtigste­n News schnell und kompakt präsentier­t.

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