Merkel wenn nötig auch für Ausgangssperre
BERLIN. Deutschland hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat die deutsche Regierung gestern in Berlin beschlossen. So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt ausserhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7TageInzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100 000 Einwohner kommen.
Zum Vergleich: In der Schweiz hatte der Bundesrat diskutiert, ab welcher Inzidenz schärfere Massnahmen nötig sein würden. Er sprach dabei von einer 14TageInzidenz von 350. Dazu kämen weitere Richtwerte, wie die Auslastung der Intensivbetten, die Anzahl Hospitalisationen und die Reproduktionszahl.
Im neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, wie viele Personen für private Zusammenkünfte gestattet sind. Bei einer höheren Inzidenz dürfen zudem die meisten Läden und die Freizeit und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei CoronaTests pro Woche gestattet werden. Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7TageInzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden. Zudem hat das Kabinett die Testpflicht in Unternehmen gutgeheissen. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll nun rasch Bundestag und Bundesrat passieren.