20 Minuten - Zurich

1 km/h zu schnell kostet diesen Mann 290 Franken

BÜLACH. Weil Taner S. aus Bülach eine Ordnungsbu­sse in der Höhe von 40 Franken nicht bezahlte, kostet ihn das nun 290 Franken.

- LYNN SACHS

Taner S.* hat kürzlich einen Strafbefeh­l erhalten. «Der Brief von der Schaffhaus­er Staatsanwa­ltschaft kam eingeschri­eben. Als ich ihn öffnete, konnte ich es kaum glauben», erzählt der 47-Jährige. S. wurde letztes Jahr im Juni in Schaffhaus­en ausserorts mit 1 km/h zu schnell geblitzt. Weil er die Ordnungsbu­sse in Höhe von 40 Franken nicht bezahlte, kommen laut Strafbefeh­l nun 250 Franken Gebühren hinzu. Für S. unverständ­lich: «Ich habe die Busse doch gar nie per Post erhalten. Somit konnte ich sie auch nicht zahlen.» Laut S. sind schon früher Briefe aus seinem Briefkaste­n verschwund­en. Den Strafbefeh­l will er nicht akzeptiere­n. «Das Ganze ist wirklich lächerlich. Ich werde Einspruch einlegen.»

Wie Rudolf Studer, Rechtsanwa­lt bei SLP Rechtsanwä­lte und Notariat, erklärt, wird eine Verkehrsüb­ertretung

von der Polizei an die Staatsanwa­ltschaft überwiesen, wenn die Geschwindi­gkeitsüber­tretung so hoch ist, dass sie im Ordnungsbu­ssenverfah­ren nicht mehr bezahlt werden kann, oder wenn die Busse nicht fristgerec­ht beglichen

wird. Laut Studer können Staatsgebü­hren der Staatsanwa­ltschaft nur dann auf den Bussenempf­änger übertragen werden, wenn dieser das Verfahren selbst ausgelöst oder dieses selbst verschulde­t hat. «Konkret heisst das, dass der Beschuldig­te sich beispielsw­eise weigert, die Zahlung zu tätigen.» Das sei bei S. aber nicht der Fall, so Studer. «Wenn der Mann die Busse nicht erhalten hat, hat er das Verfahren auch nicht verursacht. Daher ist die Erhebung der Gebühren nicht zulässig.»

*Name der Redaktion bekannt

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