1 km/h zu schnell kostet diesen Mann 290 Franken
BÜLACH. Weil Taner S. aus Bülach eine Ordnungsbusse in der Höhe von 40 Franken nicht bezahlte, kostet ihn das nun 290 Franken.
Taner S.* hat kürzlich einen Strafbefehl erhalten. «Der Brief von der Schaffhauser Staatsanwaltschaft kam eingeschrieben. Als ich ihn öffnete, konnte ich es kaum glauben», erzählt der 47-Jährige. S. wurde letztes Jahr im Juni in Schaffhausen ausserorts mit 1 km/h zu schnell geblitzt. Weil er die Ordnungsbusse in Höhe von 40 Franken nicht bezahlte, kommen laut Strafbefehl nun 250 Franken Gebühren hinzu. Für S. unverständlich: «Ich habe die Busse doch gar nie per Post erhalten. Somit konnte ich sie auch nicht zahlen.» Laut S. sind schon früher Briefe aus seinem Briefkasten verschwunden. Den Strafbefehl will er nicht akzeptieren. «Das Ganze ist wirklich lächerlich. Ich werde Einspruch einlegen.»
Wie Rudolf Studer, Rechtsanwalt bei SLP Rechtsanwälte und Notariat, erklärt, wird eine Verkehrsübertretung
von der Polizei an die Staatsanwaltschaft überwiesen, wenn die Geschwindigkeitsübertretung so hoch ist, dass sie im Ordnungsbussenverfahren nicht mehr bezahlt werden kann, oder wenn die Busse nicht fristgerecht beglichen
wird. Laut Studer können Staatsgebühren der Staatsanwaltschaft nur dann auf den Bussenempfänger übertragen werden, wenn dieser das Verfahren selbst ausgelöst oder dieses selbst verschuldet hat. «Konkret heisst das, dass der Beschuldigte sich beispielsweise weigert, die Zahlung zu tätigen.» Das sei bei S. aber nicht der Fall, so Studer. «Wenn der Mann die Busse nicht erhalten hat, hat er das Verfahren auch nicht verursacht. Daher ist die Erhebung der Gebühren nicht zulässig.»
*Name der Redaktion bekannt